12.02.2013 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 "Ortsteilzentrum ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller
Das Vorhaben ist realisiert, die Pläne wurden ausgelegt und in den Ortsbeiratssitzungen vorgestellt. Es gab keine nennenswerte Bedenken oder kritische Hinweise.

Die Beschlussvorlage beinhaltet Anpassungen an die jetzigen Gegebenheiten.
Flächen des Einzelhandels, der Beherbergung, als auch Flächen für soziale Zwecke wurden angepasst.
Das Wohnen wurde von „ausnahmsweise“ in „grundsätzlich“ geändert.

Die Stellplatzproblematik wurde angepasst.
 

Herr Dr. Seiler verliest die Stellungnahme des Bauausschusses

Vorgesehen ist mehr Beherbergung als Versorgung im  Ortsteilzentrum, dem stimmt der Ausschuss nicht zu. Dem Ortsbeirat wird empfohlen der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen.

 

Herr Prechtel

Die Änderungen, die zur Legalisierung des jetzt schon bestehenden Ortsteilzentrums angepasst werden sollen, sind bedrückend und frustrierend.

Die Ausnahme soll jetzt Regel werden. Beherbergungen und Ferienwohnungen sollen ausgeweitet werden. Dieses ist nicht im Sinne der Leitlinien der Hansestadt Rostock und des Strukturkonzeptes für den Ortsteil.

 

Frau Pentzien fragt Herrn Müller, ob  Ferienwohnungen an diesem Standort ausgeschlossen werden können? Wie kann man Dauerwohnen festschreiben?
Herr Müller: Die Bestandsfestschreibung ist rechtlich verbindlich.
Es gibt noch keine Satzung der Hansestadt Rostock für das Dauerwohnen.

Herr Kreuzer

Schon seit vielen Jahren setzt sich der Ortsbeirat für Versorgung- und Dienstleistungseinrichtungen für Bewohner, Lauf- und Fahrkundschaft an diesem Standort ein.

Als ökologischen und wirtschaftlichen Ausgleich wurde auch an dieser Stelle ein Hotel genehmigt.

Wie ist jetzt gesichert, dass diese Einrichtungen (z.B. Einkaufsmarkt) Bestand haben und die Flächen später nicht in Ferienwohnungen umgewandelt werden.
 

Herr Müller
Die Kontrolle des Dauerwohnens ist ein Problem, Ferienwohnungen können nicht unterbunden werden.

Ein Bebauungsplan soll Investoren die Möglichkeit bieten einen größeren Spielraum zu haben.

Ein Bebauungsplan kann nicht in Markstrukturen eingreifen.

 

Herr Prechtel fragt Herrn Müller, ob es eine Möglichkeit gibt, Ferienwohnungen zu verbieten und Dauerwohnen festzuschreiben.

Herr Müller sieht die Möglichkeit, die Gebäude A und B von Ferienwohnungen auszuschließen, mit einer Änderung der Beschlussvorlage.

 

Mit einem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage stimmt der Ortsbeirat der Vorlage zu.

 

Beschluss:

Nach Leitlinien und Strukturkonzept sollen in Warnemünde und Diedrichshagen keine neuen Ferienwohnungen (oder Ferienappartements) geschaffen werden.

Zudem hat die Hotelauslastung (über 10.000 Betten) bedrohliche Formen angenommen.

Die Auslastung liegt aktuell bei 27% und damit weit unterhalb der Wirtschaftlichkeitsgrenze und unterhalb der Vergleichzahlen anderer Seebäder (Graal-Müritz 48%, Kühlungsborn 46%, Prerow 42%).

Für Warnemünde ist ein B-Plan von der Bürgerschaft zur Auslegung beschlossen und mit einer Veränderungssperre umgesetzt worden, wonach Ferienwohnungen künftig einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Diese Regulierung des Ferienwohnungsbestandes erfasst ausdrücklich nicht den Bereich des B-Planes 01.SO.127 und seiner jetzt in Rede stehenden Ergänzung 01.SO.127.1.

Dieser B-Plan ist im wesentlichen auf einen einzelnen Investor zugeschnitten, der in der Vergangenheit bereits mehrfach und nicht nur in vorgelegten B-Plan-Gebiet anderweitige Nutzungen, als er angegeben hat, vorgenommen hat.

Im ursprünglichen B-Plan 01.SO.127 waren ausnahmsweise Wohnungen zulässig.

Mit rechtlich durchaus sehr fragwürdiger Begründung sind dem Investor weit über den Ausnahmecharakter hinaus Nutzungen gestattet worden, welche aus der Ausnahme die Regel gemacht haben.

Das eigentliche Ziel des B-Planes, ein Versorgungszentrum zu schaffen, ist vollkommen in den Hintergrund getreten. Dem neuen B-Plan kann deshalb nur zugestimmt werden, wenn sichergestellt wird, dass hier zum einen kein Schlupfloch in Bezug auf Ferienwohnungen geschaffen wird und zum anderen keine neuen Beherbergungsstätten entstehen.
 

Der Ortsbeirat stellt deshalb folgenden Änderungsantrag:

Im Sondergebiet 01.SO.127.1 sind die Errichtung von neuen Ferienwohnungen sowie die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum in Ferienwohnungen nicht zulässig.

Im B-Teil der Satzung (Text) sind deshalb folgende Änderungen vorzunehmen.

In Ziffer 1.2, letzter Spiegelstrich: Wohnungen (nicht Ferienappartements).

In Ziffer 1.3. sind die Worte „und Ferienappartements“ zu streichen.

 

 

 


 

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Die Beschlussvorlage wird nur mit dem Änderungsantrag genehmigt.

Beschluss:

 

1      Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage