13.02.2013 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 "Ortsteilzentrum ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) informiert über die Änderungen gegenüber dem seit 19.10.2000 rechtskräftigen B-Plan Nr. 01.SO.127. Im ursprünglichen Bebauungsplan war Einzelhandel bis zu einer Fläche von 1.200 m²  erlaubt. Die Neuaufstellung sieht die Festsetzung von einer  verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung vor, d.h. kleine Läden. Betriebe des Beherbergungsgewerbes waren bisher nur als Ausnahme zulässig. Nunmehr sind sie allgemein zulässig (im südwestl. Bereich) ab dem 1. Obergeschoss (OG). Die Stellplatzordnung wurde angepasst; Ferienwohnungen (FeWo) waren nur in Ausnahmefällen erlaubt, nunmehr sind sie im mittleren Baufeld allgemein zulässig ab 1. OG..

 

Herr Prechtel (Ortsbeiratsvorsitzender des Ortsbeirates Warnemünde, Diedrichshagen) erläutert die kontroverse Diskussion zu dieser Beschlussvorlage im Ortsbeirat. Im Ortsbeirat wurde der Vorlage nur zugestimmt, wenn im Bebauungsplan FeWo grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

Herr Dr. Penzlin (Die Linke) verlässt die Sitzung.

 

Es wird diskutiert, ob durch die Regulierung in den Markt eingegriffen wird und der Änderungsantrag Auswirkungen auf den Investor hat. Herr Müller erläutert, dass bisher genehmigte FeWo Bestandsschutz haben. Es handelt sich hier um ein Sondergebiet, in dem FeWo bereits in Ausnahmen zugelassen waren. Den Ausschluss von FeWo - wie in der Bürgerschaft beschlossen - gebe es nur für Baugebiete mit 100% Wohnen.

 

Herr Sauter (SPD) stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage zu vertagen, um dem Investor die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der Beschlussvorlage zu geben.

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft wird die Stellungnahme einholen und den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis geben.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

.             Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der  Beschlussvorlage 2013/BV/4261

Vertagt! (Ja: 7, Nein: 0, Enth.: 1)

 

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Anlagen zur Vorlage