Dringlichkeitsantrag - 2012/DA/3705

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Dem Oberbürgermeister wird untersagt, eine Änderung der Geschäftsbereiche in der Weise vorzunehmen, dass das Amt für Kultur und Denkmalpflege und das Amt Städtische Museen aus dem Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und Kultur herausgelöst und dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet werden.

2.      Die Bürgerschaft bestätigt folgende Senatsstruktur
     I. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
     II. Senatsbereich für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
     III. Senatsbereich für Jugend und Soziales, Schule und Sport, Kultur und
           Denkmalpflege.
     IV. Senatsbereich für Bau und Umwelt

       3. Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse zu

           Pkt. 1 und 2 umgehend vom Oberbürgermeister zu verlangen, gegebenenfalls im

          gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren

 

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat Frau Dr. Melzer zur Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur gewählt. Nun will der Oberbürgermeister ihr wesentliche Bereiche der Kultur entziehen, wie er dies schon in anderen Senatsbereichen getan hat. Er tat und tut dieses ohne Beteiligung der Bürgerschaft als dem obersten demokratischen Willenbildungsorgan der Stadt und ohne erkennbaren sachlichen Hintergrund.

Die Fraktionen sehen keine Veranlassung, eine Veränderung der derzeitigen Struktur in diesem Senatsbereich vorzunehmen.

 

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Der Oberbürgermeister hat der Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur mit Datum vom 20.07.2012 mitgeteilt, dass er das Amt für Kultur und Denkmalpflege und das Amt für Städtische Museen seinem Geschäftsbereich, der Bereich für Denkmalpflege dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zuordnen will. Die Umsetzung dieser Entscheidung, an der kein demokratisches Gremium beteiligt war, soll am 1. September 2012 erfolgen. Da die nächste reguläre Sitzung der Bürgerschaft erst danach stattfindet, ihre Beteiligung aber unerlässlich ist, besteht für diese Angelegenheit ein schnelles Handeln der Bürgerschaft bzw. des Hauptausschusses  

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Beschlüsse

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01.08.2012 - Kulturausschuss

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01.08.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:
 

1. Dem Oberbürgermeister wird untersagt, eine Änderung der Geschäftsbereiche in der Weise vorzunehmen, dass das Amt für Kultur und Denkmalpflege und das Amt Städtische Museen aus dem Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und Kultur herausgelöst und dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet werden.
 

2. Die Bürgerschaft bestätigt folgende Senatsstruktur:
 

I.

Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters,

II.

Senatsbereich für Finanzen, Verwaltung und Ordnung,

III.

Senatsbereich für Jugend und Soziales, Schule und Sport,
Kultur und Denkmalpflege,

IV.

Senatsbereich für Bau und Umwelt.

 

3. Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse zu Pkt. 1 und 2 umgehend vom Oberbürgermeister zu verlangen, gegebenenfalls im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren.

 

 

Beschluss Nr. 2012/DA/3705:

 

1. Dem Oberbürgermeister wird untersagt, eine Änderung der Geschäftsbereiche in der Weise vorzunehmen, dass das Amt für Kultur und Denkmalpflege und das Amt Städtische Museen aus dem Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und Kultur herausgelöst und dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet werden.
 

2. Die Bürgerschaft bestätigt folgende Senatsstruktur:
 

I.

Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters,

II.

Senatsbereich für Finanzen, Verwaltung und Ordnung,

III.

Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur und Denkmalpflege,

IV.

Senatsbereich für Bau und Umwelt.

 

3. Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse zu Pkt. 1 und 2 umgehend vom Oberbürgermeister zu verlangen, gegebenenfalls im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren bzw. im Klageverfahren durchzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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23.08.2012 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit:
 

 

Beschlussvorschlag:
 

1. Dem Oberbürgermeister wird untersagt, eine Änderung der Geschäftsbereiche in der Weise vorzunehmen, dass das Amt für Kultur und Denkmalpflege und das Amt Städtische Museen aus dem Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und Kultur herausgelöst und dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet werden.
 

2. Die Bürgerschaft bestätigt folgende Senatsstruktur:
 

I.

Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters,

II.

Senatsbereich für Finanzen, Verwaltung und Ordnung,

III.

Senatsbereich für Jugend und Soziales, Schule und Sport,
Kultur und Denkmalpflege,

IV.

Senatsbereich für Bau und Umwelt.

 

3. Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse zu Pkt. 1 und 2 umgehend vom Oberbürgermeister zu verlangen, gegebenenfalls im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren.

 


Beschluss Nr. 2012/DA/3705:

 

1. Dem Oberbürgermeister wird untersagt, eine Änderung der Geschäftsbereiche in der Weise vorzunehmen, dass das Amt für Kultur und Denkmalpflege und das Amt Städtische Museen aus dem Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und Kultur herausgelöst und dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet werden.
 

2. Die Bürgerschaft bestätigt folgende Senatsstruktur:
 

I.

Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters,

II.

Senatsbereich für Finanzen, Verwaltung und Ordnung,

III.

Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur und Denkmalpflege,

IV.

Senatsbereich für Bau und Umwelt.

 

3. Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse zu Pkt. 1 und 2 umgehend vom Oberbürgermeister zu verlangen, gegebenenfalls im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren bzw. im Klageverfahren durchzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt