Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - 23.01.2018
Grunddaten
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Ort:
- Fährstraße 25, 18147 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:35 - 21:15 Uhr) | ||||||
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): "Neubau von 24 Wohngebäuden mit Parkgeschoss, insgesamt 161 Wohneinheiten, offenen Stellplätzen und Abstellgebäuden im B-Plan Nr. 15.W.99 "Gehlsdorfer Nordufer"", Rostock, Friedrich-Bremer-Promenade, Az.: 01658-17
Wortprotokoll
Herr Massenthe:
Herr Massenthe:
Diskussion:
Herr Massenthe:
Herr Westphal:
Nachfrage/Vorschlag eines Anwohners:
Frau Sydow:
(Anmerkung der Protokollantin: 1. Änderungsvorschlag hierzu war im Juli 2017 im OBR – bisher dazu aber kein neuer Bürgerschaftsbeschluss)
Festlegung:
Herr Jäger, Vorsitzender des Bauausschusses des OBR:
Beschluss:
Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt:
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): "Neubau von 24 Wohngebäuden mit Parkgeschoss, insgesamt 161 Wohneinheiten, offenen Stellplätzen und Abstellgebäuden im B-Plan Nr. 15.W.99 "Gehlsdorfer Nordufer"", Rostock, Friedrich-Bremer-Promenade, Az.: 01658-17, wird erteilt.
.- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.
.- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.
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