Bürgerschaft - 31.01.2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||||||||||||||||||||
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Gemischte Beratung (16:00 - 19:55 Uhr) | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rostock für das Jahr 2018 zugewiesenen Mittel aus dem Betreuungsgeld
Wortprotokoll
Der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-02 (ÄA) von Daniel Peters (für die CDU-Fraktion) wurde zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/3055-03 (ÄA) ersetzt. Ebenfalls wurde der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-01 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (Vorsitzender der Fraktion der SPD) zurückgezogen.
Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge: 1. Nr. 2017/BV/3055-04 (ÄA),
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten und jede Kindertagespflegeperson eine Zuweisung ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung.
2. Die Mittel werden an die Träger weitergeleitet und können ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € netto (Investitionen) genutzt werden. Kindertagespflegepersonen können die Mittel für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material einsetzen.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-04 (ÄA) (s. TOP 9.2.2)
Beschluss Nr. 2017/BV/3055: 1. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt die praxisintegrierte Ausbildung von ErzieherInnen durch Übernahme der Ausbildungsvergütung der aktuell in Ausbildung befindlichen Auszubildenden von 04 -12/2018:
2. In den unten aufgeführten Einrichtungen wird jeweils eine zusätzliche pädagogische Fachkraft außerhalb des Personalschlüssels für 04 -12/2018 gewährt. Diese sollen die besonderen Bedarfe der Einrichtungen abdecken.
3. Die GGP mbH erhält für das Jahr 2018 ein Budget in Höhe von 148.637,49 € für den Betrieb der 24-Stunden-Kita.
4. Die verbleibenden 951.177,51 € werden dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung
Abstimmungsergebnis:
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