Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - 16.03.2016
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 16.03.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Heidehaus Markgrafenheide
- Ort:
- Warnemünder Straße 3, 18146 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:00 - 20:45 Uhr) | ||||||
Bericht des Ortsamtes
Wortprotokoll
Ich würde vorschlagen, im April nochmals zum aktuellen Stand nachzufragen.
Das Kataster –, Vermessungs- und Liegenschaftsamt teilt dazu mit, dass in der 6. Kalenderwoche ein erstes Gespräch mit dem neuen Eigentümer des Hotels bezüglich der weiteren Nutzung der vor dem Hotel liegenden städtischen Freifläche stattgefunden habe. Durch das Tief – und Hafenbauamt sei dem Kataster-,Vermessungs- und Liegenschaftsamt dargelegt worden, dass bei der jetzigen Situation die Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum nicht gewährleistet ist, da durch die Einzäunung das Sichtdreieck im Kreuzungsbereich eingeschränkt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es zwingend notwendig, den Zaun zu versetzen. Diesem stehen die Eigentümer offen gegenüber. In der 7. Kalenderwoche sollte diesbezüglich ein Vororttermin stattfinden. Wie die Gestaltung der Freifläche vor dem Hotel aussehen wird, ist seitens der Eigentümer noch offen. Sobald dem Amt hierzu nähere Informationen vorliegen, wird ein entsprechender Mietvertrag vorbereitet.
Das Kataster –, Vermessungs – und Liegenschaftsamt teilt mit, das im Bürgerschaftsbeschluss vom 02. November 2011, gültig für die Dauer von 5 Jahren, der Garagenkomplex in die Kategorie „ Dauerhaft“ eingestuft wurde. Das heißt, dass für das Flurstück in der Gemarkung Rostocker Heide – Flur 14 – Flurstück 89/11 flächenmäßig kein Handlungsbedarf vorgesehen ist. Der neue Bürgerschaftsbeschluss zur Kategorienliste der Garagenstandorte ab 2016 ff wird derzeit erarbeitet, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage zum Entwicklungs – bzw. Fortbestand des Standortes getätigt werden kann. Nach planungsrechtlicher Einordnung und Bestätigung des Bürgerschaftsbeschlusses wird der Ortsbeirat über die weitere Vorgehensweise informiert.
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