Änderungsantrag - 2023/BV/4698-13 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage ist um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

Bei allen Flächen, bei denen es sich nicht um Gewerbeflächen handelt,
ist im Kaufvertrag festzuschreiben, dass eine Bebauung des Grundstücks innerhalb von 7 Jahren nach dem Kauf zu gewährleisten ist. Eine Weiterveräußerung des Grundstücks ohne Bebauung ist ohne Zustimmung der Stadt unzulässig. Anderenfalls fällt das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis oder zum Marktwert an die Stadt zurück.

 

 

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Sachverhalt:

 

In Rostock besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an Wohnungen und eine Knappheit an bebaubaren Flächen. Daher soll gewährleistet werden, dass eine Bebauung der Grundstücke erfolgt und keine Nutzung als Spekulationsobjekt. 

Der Zeitraum von 7 Jahren erlaubt ausreichend Spielraum für Planung, Finanzierung und Umsetzung.

Bei Gewerbeflächen, die meist größer sind (GVZ, Petersdorfer Straße), ist eine gewisse Vorratshaltung/Reserveflächen sinnvoll, daher soll hier keine Frist zur Bebauung vorgegeben werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

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Uwe Flachsmeyer, Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen