Änderungsantrag - 2023/BV/4698-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion)
Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.11.2023
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Empfehlung
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Nov 8, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Nov 9, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 15, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Empfehlung
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Nov 21, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Empfehlung
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Nov 21, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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Nov 28, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Empfehlung
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Nov 28, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Empfehlung
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Nov 30, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Empfehlung
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Nov 30, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Empfehlung
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Dec 4, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Empfehlung
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Dec 5, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Empfehlung
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Dec 5, 2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Empfehlung
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Dec 5, 2023
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2023
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um folgende zwei Punkte ergänzt:
- „Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, dass die Verkaufserlöse aus den in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung weiterer städtebaulicher Projekte verwendet werden sollen, insbesondere für:
- Sanierung der Eishalle und Bau einer Schwimmhalle im Nordwesten (sofern nicht als kombinierte Lösung möglich)
- Umsetzung von BUGA-Projekten, wie u.a. die Umgestaltung des Stadthafens
- Errichtung eines Sport-Leistungszentrums“
- „Es ist weiterhin die Möglichkeit zu prüfen, ob Grundstücke, die derzeit mit Erbbaupachtzinsverträgen versehen sind, von den derzeitigen Pächtern erworben werden können. Das Prüfungsergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Januar-Sitzung 2024 vorzulegen.“
Sachverhalt:
Entsprechend des als Beschlussvorlage BV/4658 vorliegenden Wirtschaftsplans des KOE für das Jahr 2024 soll der Neubau des Volkstheaters mit den angestrebten Grundstücksverkäufen im Wert von 34,5 Mio. EUR teilfinanziert werden. Dabei werden diese Grundstücke laut der Beschlussvorlage nicht für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt.
Die in der nun öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage BV/4698 dargestellte Liste der Potentialflächen umfasst Gesamtverkaufserlöse i.H.v. ca. 120 Mio. EUR. Da bei der Finanzierung des Volkstheaterneubaus nach eigenen Aussagen nicht von derartigen Preissteigerungen ausgegangen wird, bietet der Verkauf von Liegenschaften für die Stadt die Gelegenheit, Ressourcen zu generieren, die nicht nur für dieses eine Projekt, sondern auch für andere wichtige städtebauliche Vorhaben genutzt werden sollten.
Darunter zählen über Jahre aufgeschobene Projekte, wie z.B. die Umgestaltung des Stadthafens, den Bau einer Schwimmhalle im Nordwesten, einer Eishalle und die Unterstützung von Sportvereinen bei notwendigen infrastrukturellen Vorhaben.
Eine Zweckgebundenheit der Mittel für nur ein Projekt wäre nicht zielführend, da sie die Chance versäumen würde, die Bedürfnisse und Wünsche unserer Stadt ganzheitlich zu berücksichtigen.
Weiterhin hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit diverse Grundstücke mit Erbbauzinsverträgen verpachtet, deren Inhaber an einem Erwerb interessiert sind.