Beschlussvorlage - 2023/BV/4703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2022 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung (Anlage 1) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 14.251.940,49 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.934.925,50 EUR festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.934.925,50 EUR wird durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu hat eine Verrechnung mit den bereits im Jahr 2022 zum Verlustausgleich geleisteten Abschlagszahlungen zu erfolgen. Nach Saldierung des Jahresfehlbetrages mit den geleisteten Abschlagszahlungen verbleibt ein Betrag in Höhe von 230.074,50 EUR als Verbindlichkeit aus Abschlagszahlungen des Jahres 2022 gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt bestehen.

 

  1. Es wird festgelegt, dass die verbleibenden Abschlagszahlungen des Jahres 2022 in Höhe von 230.074,50 EUR als Abschlagszahlung zum Verlustausgleich des Jahres 2023 in dem Eigenbetrieb verbleiben.

 

  1. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (2) Nr. 3 EigVO M-V


bereits gefasste Beschlüsse:  

keine
 

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Sachverhalt:
 

Der Jahresabschluss 2022 wurde durch den kommunalen Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erstellt und durch die Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 20.09.2023 versehen.

 

Der für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehene Ausgleichbedarf belief sich auf 2.165.000,00 EUR. Im Geschäftsjahr ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.934.925,50 EUR. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat Vorauszahlungen auf diesen Verlust in Höhe von 2.165.000,00 EUR geleistet. Diese wurden zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit bilanziert. Der Ausgleich erfolgt erst mit der Beschlussfassung der Bürgerschaft. Nach Saldierung des Ausgleichsbedarfes und der Vorauszahlungen durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergibt sich eine Ausgleichsüberzahlung in Höhe von 230.074,50 EUR, welche als Abschlagszahlung zum Verlustausgleich des Jahres 2023 in dem Eigenbetrieb verbleiben. Der zusätzliche Bedarf in 2023 resultiert aus dem verspäteten Inkrafttreten der Kurabgabensatzung zum 01.09.2023 statt 01.06.2023.

 

Der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2022 gibt im Einzelnen Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es besteht eine Verbindlichkeit der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde gegenüber dem Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock per 31.12.2022 in Höhe von 230.074,50 EUR.
 

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in Vertretung


Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter der Oberbürgermeisterin
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

Hinweis: Der Prüfbericht liegt aufgrund seines Umfanges ausschließlich in                              ALLRIS zur Einsichtnahme vor.

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2023 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.11.2023 - Bürgerschaft - vertagt

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen