02.11.2023 - 5.7 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm, Leiter des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, macht allgemeine Ausführungen zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr und erläutert die positive Entwicklung in allen Geschäftsbereichen.

 

Herr Grabbert, Wirtschaftsprüfer der MHL GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, stellt die Prüfung des Jahresabschlusses anhand der wesentlichen Kennzahlen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vor. Die Tourismuszentrale habe einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Herr Fromm erläutert auf Nachfrage, dass die recht hohe Eigenkapitalquote in Höhe von rund 70 Prozent insbesondere durch Erbbaupachtverträge entstünde. Die Höhe des Eigenkapitals läge nicht in liquiden Mittel vor. Aufgrund der Wertsicherungsklausel der Erbbaupachtverträge seien die Beträge aus diesen aktuell um rund 25 Prozent gegenüber der letztmaligen Anpassung im Jahr 2019 angepasst worden. Betroffen seien davon insbesondere die Campingplätze in Warnemünde und Markgrafenheide sowie der Strandläufer.

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2022 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung (Anlage 1) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 14.251.940,49 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.934.925,50 EUR festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.934.925,50 EUR wird durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu hat eine Verrechnung mit den bereits im Jahr 2022 zum Verlustausgleich geleisteten Abschlagszahlungen zu erfolgen. Nach Saldierung des Jahresfehlbetrages mit den geleisteten Abschlagszahlungen verbleibt ein Betrag in Höhe von 230.074,50 EUR als Verbindlichkeit aus Abschlagszahlungen des Jahres 2022 gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt bestehen.

 

  1. Es wird festgelegt, dass die verbleibenden Abschlagszahlungen des Jahres 2022 in Höhe von 230.074,50 EUR als Abschlagszahlung zum Verlustausgleich des Jahres 2023 in dem Eigenbetrieb verbleiben.

 

  1. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage