Änderungsantrag - 2022/BV/3803-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI und SPD
Prüfung zur Beendigung des Fernwärmeliefervertrages der Stadtwerke Rostock AG mit dem Steinkohlekraftwerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag:
1. Der Beschlusstext wird nach dem ersten Satz um folgenden Satz ergänzt:
„Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die Laufzeit des Fernwärmeliefervertrages so kurz wie möglich und nur so lange wie nötig gestaltet wird, um die Zielstellung „Umstellung auf Erneuerbare Wärme“ nicht zu gefährden.“
2. Der Beschlusstext der Vorlage wird nach dem zweiten Satz um folgenden Satz ergänzt:
„Der Oberbürgermeister wird dementsprechend beauftragt, mit den Stadtwerken und anderen Partnern einen Investitionskorridor zur Umsetzung des Wärmeplans abzustimmen. Dieser ist bis Herbst 2023 der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben und in den Wirtschaftsplänen der kommunalen Unternehmen und der Haushaltsplanung der Stadt zu berücksichtigen.“
Sachverhalt:
Punkt 1 greift das Fazit am Ende des Sachverhalts der Beschlussvorlage auf und macht die
dort formulierte Zielstellung zum Teil des Beschlusses.
Punkt 2 greift die Erläuterungen insbesondere aus Punkt 2 des Sachverhalts auf
und gibt einen Impuls zur konkreten Umsetzung.
Der vollständige Beschlusstext lautet dann (Ergänzungen sind fett markiert):
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf Einfluss zu nehmen, dass der Fernwärmeliefervertrag der Stadtwerke Rostock AG mit dem Betreiber des Kohlekraftwerkes, der Kraftwerks- und Netzgesellschaft mbH (KNG), solange fortgeführt wird, wie das für die Versorgungssicherheit der Fernwärmeversorgung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich ist. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die Laufzeit des Fernwärmeliefervertrages so kurz wie möglich und nur so lange wie nötig gestaltet wird, um die Zielstellung „Umstellung auf Erneuerbare Wärme“ nicht zu gefährden.
Die im Wärmeplan festgelegten Umsetzungsschritte zur Umstellung auf eine klimaneutrale Fernwärmeversorgung sind Grundlage des weiteren Vorgehens. Der Oberbürgermeister wird dementsprechend beauftragt, mit den Stadtwerken und anderen Partnern einen Investitionskorridor zur Umsetzung des Wärmeplans abzustimmen. Dieser ist bis Herbst 2023 der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben und in den Wirtschaftsplänen der relevanten kommunalen Unternehmen sowie in der Haushaltsplanung der Stadt ab 2024 zu berücksichtigen.