Beschlussvorlage - 2022/BV/3729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2021 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 2.019.072,36 EUR festgestellt.
  2. Dieser Jahresfehlbetrag wird durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu wird eine Verrechnung mit den bereits im Jahr 2021 geleisteten Abschlagszahlungen stattfinden. Weiterhin wird die gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt in Höhe von 232,33 EUR bestehende Forderung mit den verbleibenden Abschlagszahlungen des Jahres 2021 verrechnet. Nach Saldierung des Jahresfehlbetrages und der Forderung mit den Abschlagszahlungen zum Verlustausgleich verbleibt eine Rückerstattung in Höhe von 40.695,31 EUR an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die nach der Beschlussfassung zu erfolgen hat.
  3. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (2) Nr. 3 EigVO M-V


bereits gefasste Beschlüsse:  keine
 

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Begründung der Dringlichkeit für die empfehlenden Ausschüsse:

Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus § 40 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Demnach hat die Gemeinde über die Feststellung zu einer Beschlussfassung des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes bis zum Ende des auf das Geschäftsjahr folgenden Wirtschaftsjahres zu beschließen.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde durch den kommunalen Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erstellt und durch die Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 24.10.2022 versehen.

 

Im Geschäftsjahr ergibt sich ein Ausgleichsbedarf in Höhe von 2.019.072,36 EUR. Der Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat Vorauszahlungen auf diesen Ausgleichsbedarf in Höhe von 2.060.000,00 EUR geleistet.

 

Die Zahlungen in Höhe von 2.060.000,00 EUR werden zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit bilanziert. Der Verlustausgleich erfolgt erst mit der Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Jahresabschluss 2021 in 2022.

 

Nach Saldierung des Ausgleichbedarfes und der Vorauszahlungen durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergibt sich eine Rückerstattung in Höhe von 40.927,64 EUR an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Bürgerschaft hat bei der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 beschlossen, dass der nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit den Abschlagszahlungen verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 232,33 EUR nach der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auszugleichen bzw. ggf. durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde vorzutragen ist.

 

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat sich entschieden die durch den Abschlagsbetrag des Jahres 2020 nicht gedeckten 232,33 EUR als Forderung gegenüber dem Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einzustellen. Ein Ausgleich der Forderung durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist im Jahr 2021 nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund soll die Verrechnung der 232,33 EUR mit den im Jahr 2021 nicht verbrauchten Vorauszahlungen erfolgen.

 

Durch diese Verfahrensweise ergibt sich ein Rückerstattungsbetrag in Höhe von
40.695,31 EUR.

 

Der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2021 gibt im Einzelnen Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es besteht eine Verbindlichkeit der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde gegenüber dem Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock per 31.12.2021 in Höhe von 40.695,31 EUR.

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.11.2022 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen