23.11.2022 - 6.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Einführend erläutert Herr Herrmann von der Tourismuszentrale, dass trotz 5-monatigem Lockdown der Ausgleichsbedarf nicht überschritten wurde und rund 40.700,00 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeführt werden können. Herr Grabbert, Wirtschaftsprüfer Möhrle Happ Luther GmbH, erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die wichtigsten Veränderungen von 2020 zu 2021 zur Vermögens, Finanz-und Ertragslage des Eigenbetriebes. Die Darstellung, dass der Jahresfehlbetrag nicht ertragswirksam erfasst, sondern als Verbindlichkeit gegenüber der HRO ausgewiesen wird, wird von Herrn Gebert (FDP) kritisiert. Die übertragenen Aufgaben müssen dem Eigenbetrieb entgolten werden. Er wünscht und empfiehlt einen Vertrag zwischen HRO und Eigenbetrieb. Auf Nachfrage, warum sich die Mieten und Pachten verdoppelt haben, erläutert Herr Herrmann, dass aufgrund von Materialaufwand, Gebäudereinigung (hier erfolgte eine Auslagerung an die Stadtreinigung), Hygieneauflagen und Anmietungen von Flächen für Veranstaltungen die Mehrkosten zustande gekommen sind. Herr Mahrt (SPD) fragt, wie es sich mit der möglichen Nutzung der Gästekarte im innerstädtischen Bereich verhält. Lt. Herrn Herrmann gibt es dazu noch mehrere Abstimmungen zu den Systemfeldern ÖPNV, Toilettenbenutzung, Kurabgabe. Viel Input gab es bereits durch die Ortsbeiräte.

Die Präsentation des Wirtschaftsprüfers wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

  • 17.53 Uhr – Herr Dr. Schmidt verlässt die Sitzung. Somit sind 9 Mitglieder anwesend.
Reduzieren

 

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2021 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 2.019.072,36 EUR festgestellt.
  2. Dieser Jahresfehlbetrag wird durch den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu wird eine Verrechnung mit den bereits im Jahr 2021 geleisteten Abschlagszahlungen stattfinden. Weiterhin wird die gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt in Höhe von 232,33 EUR bestehende Forderung mit den verbleibenden Abschlagszahlungen des Jahres 2021 verrechnet. Nach Saldierung des Jahresfehlbetrages und der Forderung mit den Abschlagszahlungen zum Verlustausgleich verbleibt eine Rückerstattung in Höhe von 40.695,31 EUR an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die nach der Beschlussfassung zu erfolgen hat.
  3. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2022/BV/3729:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage