Änderungsantrag - 2022/AN/3596-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zusätzlich zur Vereinbarung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock mit den E-Roller-Anbietern zu prüfen,                                                                                                                                                                                                                     ob es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V und
§ 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlich Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock handelt. Ist dies der Fall, soll die E-Roller Nutzung in einer Sondernutzungssatzung festgeschrieben werden.

Die Sondernutzungserlaubnisse sind befristet zu erteilen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

 

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Sachverhalt:

Freiwillige Vereinbarungen sind nicht zielführend.

Eine Sondernutzungssatzung definiert klare Regeln für Anbieter und Nutzer. Zudem wäre eine Auslegung von Verbotszonen möglich.
Durch den Senatsbereich ist zudem in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob durch die Sondernutzung in Ausübung des Gemeingebrauchs, behinderte Menschen beeinträchtigt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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12.10.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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12.10.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.10.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - Abstimmung entfallen

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20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.10.2022 - Bürgerschaft - abgelehnt