Änderungsantrag - 2022/AN/3596-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktion
Klare Regelungen für E-Roller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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12.10.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Empfehlung
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12.10.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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19.10.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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20.10.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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26.10.2022
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zusätzlich zur Vereinbarung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock mit den E-Roller-Anbietern zu prüfen, ob es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V und
§ 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlich Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock handelt. Ist dies der Fall, soll die E-Roller Nutzung in einer Sondernutzungssatzung festgeschrieben werden.
Die Sondernutzungserlaubnisse sind befristet zu erteilen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Sachverhalt:
Freiwillige Vereinbarungen sind nicht zielführend.
Eine Sondernutzungssatzung definiert klare Regeln für Anbieter und Nutzer. Zudem wäre eine Auslegung von Verbotszonen möglich.
Durch den Senatsbereich ist zudem in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob durch die Sondernutzung in Ausübung des Gemeingebrauchs, behinderte Menschen beeinträchtigt werden.