12.10.2022 - 5.1.1 Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zusätzlich zur Vereinbarung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock mit den E-Roller-Anbietern zu prüfen,                                                                                                                                                                                                                     ob es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V und
§ 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlich Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock handelt. Ist dies der Fall, soll die E-Roller Nutzung in einer Sondernutzungssatzung festgeschrieben werden.

Die Sondernutzungserlaubnisse sind befristet zu erteilen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

 

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Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag 2022/AN/3596-02 (ÄA):

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt