Änderungsantrag - 2022/BV/3230-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/UFR und DIE LINKE.PARTEI
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.12.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2022
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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06.12.2022
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Beschlussvorschlag:
Der Punkt 3 der Beschlussvorlage (Streichung § 7 Abs. 5) wird durch folgende Formulierung ersetzt:
„Der § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Bei Bauvorhaben ab einer Rohbausumme von 500.000,00 Euro beteiligt informiert* die Verwaltung rechtzeitig vor Erteilung einer Bau Genehmigung und/ oder Zustimmung* den Bau- und Planungsausschuss sowie den zuständigen Ortsbeirat.“
*durch Einreichende redaktionell geändert am 06.12.2022
*durch Einreichende redaktionell geändert am 07.12.2022
Sachverhalt:
Die antragstellenden Fraktionen erkennen die Notwendigkeit zur Änderung der Hauptsatzung mit Blick auf die Nichtanwendbarkeit des § 36 BauGB, da bei der HRO Standortgemeinde und Bauaufsichtsbehörde identisch sind. Dennoch existiert der klare Wille, eine möglichst weitreichende Beteiligung des öffentlichen Raums, in Form von Bauausschuss und Ortsbeiräten, zu ermöglichen. Eine erst nachgelagerte Information der Verwaltung an die politischen Gremien über erteilte Baugenehmigungen wird in diesem Zusammenhang kritisch gesehen.
Durch die hier vorgeschlagene Formulierung wird die Verwaltung angehalten, vor Erteilung der Baugenehmigung, Möglichkeiten auszuloten, um den Bau- und Planungsausschuss und die zuständigen Ortsbeiräte zu beteiligen.
06.12.2022 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Punkt 3 der Beschlussvorlage (Streichung § 7 Abs. 5) wird durch folgende Formulierung ersetzt:
„Der § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Bei Bauvorhaben ab einer Rohbausumme von 500.000,00 Euro beteiligt informiert* die Verwaltung rechtzeitig vor Erteilung einer Bau Genehmigung und/ oder Zustimmung* den Bau- und Planungsausschuss sowie den zuständigen Ortsbeirat.“
*durch Einreichende redaktionell geändert am 06.12.2022
*durch Einreichende redaktionell geändert am 07.12.2022
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Angenommen |
X |
Enthaltungen: |
1 |
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Abgelehnt |
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