Beschlussvorlage - 2022/BV/3416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognose­zeitraum 2027/28 bis 2031/32, als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

- § 22 (2) Kommunalverfassung M-V,
- § 107 Schulgesetz M-V
- Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V
- Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen

bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 2016/BV/1784 der Bürgerschaft vom 06.07.2016
- Nr. 2020/BV/0650 der Bürgerschaft vom 17.06.2020
- Nr. 2022/BV/3073 der Bürgerschaft vom 22.03.2022

 

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Sachverhalt:

Begründung der Dringlichkeit für die betroffenen Ortsbeiräte:

 

Die Frist beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage der 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognosezeitraum 2027/28 bis 2031/2032 endet zum 31.12.2022. Deshalb ist eine Beschlussfassung in der Sitzung der Bürgerschaft am 07.12.2022 erforderlich.

 

Mit der Beschlussvorlage wird die Schulentwicklungsplanung der allgemein bildenden Schulen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognosezeitraum 2027/28 bis 2031/32 vorgelegt.

 

I.  Beschlussfassung entsprechend §§ 107 SchulG M-V - Schulentwicklungsplanung
und 108 SchulG M-V - Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen

 

Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten gemäß § 102 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der aktuell gültigen Fassung ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen, dass es den Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und den volljährigen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, einen Bildungsgang zu wählen.

 

Auf dieser Grundlage weist das Schulgesetz im § 107 – Schulentwicklungsplanung – die Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

Diese haben den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung und beinhalten die Umsetzung eines bedarfsorientierten Beschulungsangebotes, mit entsprechender Qualität im Zusammenhang mit einer optimalen Wirtschaftlichkeit.

Der § 108 - Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen – regelt fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze.

Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Schulentwicklungspläne und die Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen nachfolgend einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedürfen.

Die jüngste Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO MV) vom 25. Oktober 2021 legt in § 2 – Planungszeiträume und Fortschreibung – den Planungszeitraum der Schulentwicklungspläne vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahres 2026/27, sowie die Prognosen jedes einzelnen Schulstandortes in der erweiterten Vorausberechnung für den Planungszeitraum bis 2031/32 fest.

Insofern wurde der vorliegende Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hanse und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 als 5. Fortschreibung der bisherigen Schulentwicklungspläne aufgestellt. Damit beinhaltet die 5. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle schulgesetzlichen Rahmenbedingungen, entsprechend den Erfordernissen der schulgesetzlichen Vorgaben.

Die aus der vollständigen Überarbeitung resultierende 5. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bildet ein vollständiges und gut erreichbares Bildungsangebot ab.

Ein intensives und breit angelegtes Beteiligungsverfahren wurde eingeleitet. Sich daraus ergebende Hinweise, Ergänzungen oder Änderungsvorschläge werden analysiert.

Die Schulentwicklungsplanung unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung und Kindertagesstätten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

II.  Kapazitätsfestlegungen gem. § 45 SchulG M-V

Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung regelt den Aufnahmeanspruch von Schülerinnen und Schülern in die weiterführenden Schulen nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Im Gegenzug dazu fordert das Schulgesetz M-V § 45 Absatz 3 von den Schulträgern die Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die jeweilige Schule. Im Detail weist der § 45 Abs. 3 aus:

„Der Träger der allgemein bildenden Schule legt im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungs-planung Aufnahmekapazitäten für die Schule fest. (...)“

Vorgaben und Kriterien zur Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die einzelnen Schulen werden in der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) geregelt i. V. mit § 51, Punkt 4 SchulG M-V ausgeführt.


Für die einzelnen kommunal getragenen Schulstandorte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden entsprechend der Schulkapazitätsverordnung Kapazitäten berechnet, welche ihre Gültigkeit ab den im Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgewiesenen Schuljahren fortlaufend entfalten.

 

Die Kapazitätsfestlegungen unterliegen nicht dem Genehmigungsvorbehalt des  Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Schulentwicklungsplanes erfolgt in Abhängigkeit der durch die Bürgerschaft diesbezüglich gesetzten Prioritäten der städtischen Investitionsmaßnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“.

 

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2022 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognose­zeitraum 2027/28 bis 2031/32, als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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15.11.2022 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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15.11.2022 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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16.11.2022 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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22.11.2022 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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23.11.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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23.11.2022 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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24.11.2022 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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29.11.2022 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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29.11.2022 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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29.11.2022 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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01.12.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognose­zeitraum 2027/28 bis 2031/32, als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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01.12.2022 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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01.12.2022 - Ortsbeirat Südstadt (12) - abgelehnt

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01.12.2022 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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05.12.2022 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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06.12.2022 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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06.12.2022 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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06.12.2022 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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06.12.2022 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.12.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschluss (einschließlich Nachtrag - s. TOP 10.4.1 -):

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognose­zeitraum 2027/28 bis 2031/32, als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Anlage:
Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
5. Fortschreibung
2022/2023 – 2031/2032
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt