06.12.2022 - 5.1 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schule...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und für den Prognose­zeitraum 2027/28 bis 2031/32 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Frau Dr. Maaß begrüßt Frau Mielke vom Schulverwaltungsamt.

Frau Mielke stellt die Beschlussvorlage kurz vor.

Der Inhalt des Schulentwicklungsplans ist gesetzlich vorgegeben und dient u. a. als wichtige Grundlage für den Wirtschaftsplan des KOE, zur Ermittlung von Investitionsbedarfen und der Ermittlung der notwendigen Anzahl von Lehrpersonal. Der Schulentwicklungsplan ist ebenfalls notwendig für die Beantragung von Fördergeldern vom Land Mecklenburg-Vorpommern.

Inhaltliche Änderungen des Schulentwicklungsplanes durch das Inklusionskonzept der Landesregierung führen einerseits zu mehr inklusiver Beschulung durch neue Lerngruppen, die bereits vollzogene Aufhebung der Förderschulart Sprache sowie die kommende Aufhebung der Förderschulart Lernen. Berücksichtigt werden müssen andererseits räumliche Anforderungen hinsichtlich mehr benötigter Förderräume in bestehenden Neubauten und Sanierungen sowie das Ziel der durchgängigen Barrierefreiheit.

Frau Mielke geht auf die im Ortsteil befindlichen Schulen ein.

 

Grundschule „Türmchenschule“:

 

  • 4-zügige Grundschule
  • Verringerung der Schülerkapazität von 456 auf 410

Es ist vorgesehen, auf dem Schulgelände ein Hortgebäude mit teilweiser schulischer
Doppelnutzung zu errichten Die schulische Doppelnutzung soll insbesondere die
Verfügbarkeit von Förderräumen erhöhen.
Für die Schulgebäude der Grundschule „Türmchenschule“ sowie für die zugehörigen
Außenanlagen der Schule sind darüber hinaus neben den werterhaltenden Wartungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen mittelfristig keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

 

 

 

 

Grundschule „Nordwindkinner“:

 

  • 4-zügige Grundschule
  • - Verringerung der Schülerkapazität von 224 auf 200

Da das im gleichen Gebäudekomplex befindliche Gymnasium Reutershagen einen
steigenden Raumbedarf aufweist und die Grundschule Reutershagen „Nordwindkinner“
mit mehr Fachunterrichts- und Förderräumen sowie mehr Hortplätzen zu versorgen ist, ist
zum Schuljahr 2029/2030 der Umzug in einen kombinierten Schul- und Hort-Neubau am
Standort Bonhoefferstraße geplant.

Für das Schulgebäude sowie für die zugehörigen Außenanlagen der Schule sind neben den
allgemeinen werterhaltenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bis dahin keine
Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

 

 Regionale Schule „Heinrich-Schütz“:

 

  • 550 Plätze – mit Inklusion der Schwanenteichschule 880 Plätze

Es ist der Anbau einer Aula/eines modernen Essenraums zur Verbesserung der
schulischen Bedingungen vorgesehen. Vorbereitende Maßnahmen sind bereits erfolgt.

Weiterhin ist eine Sanierung im Inneren der Schule in den Jahren 2027 – 2028 vorgesehen. Die Umsetzung der Innensanierung ist verbunden mit einer zeitweisen Verlagerung des
Schulbetriebs in den Schulneubau am Standort Bonhoefferstraße.

 

Förderzentrum Am Schwanenteich:

 

  • Förderschule (Förderschwerpunkt Lernen)
  • ab Schuljahr 2022/2023 Gesamtkapazität 330 Schüler

Nach Aufhebung mit Schuljahresablauf 2026/2027 gemäß § 143 Abs. 12 Punkt 6 SchulG M-V
und unter Ermöglichung des Verbleibs der nach Aufhebung übrigen Klassenstufen am
Standort, welche ihre übrige Schullaufbahn in bestehenden Klassenverbänden unter
organisatorischer Zuordnung an die Regionale Schule „Heinrich Schütz-Schule“ und
unter fortgesetzter sonderpädagogischer Förderung durchlaufen, ist es vorgesehen, das
Förderzentrum Am Schwanenteich der Regionalen Schule „Heinrich Schütz-Schule“ zuzuordnen, welche hierdurch nicht nur eine Kapazitätserweiterung vornehmen kann, sondern auch durch die Einrichtung der Lerngruppen „Lernen“ 5-9 ab 2027/2028 zukünftig Anlaufstelle für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „Lernen“ am Standort Reutershagen sein wird.

 

Frau Mielke bietet an, sobald aussagekräftige Informationen zu den geplanten Maßnahmen vorliegen, nochmals an einer Sitzung des Ortsbeirates teilzunehmen um den Planungsstand vorzustellen.

 

Frau Dr. Maaß bedankt sich für die Ausführungen und stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

--

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

--

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage