Dringlichkeitsvorlage - 2022/DV/3375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (Anlagen).

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Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 3 Nr. 8 i.V. mit § 43 und § 45 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2022/BV/3009 der Bürgerschaft vom 11.05.2022

 

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Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Ergänzungsbeschluss dient in erster Linie der Absicherung der sofortigen Aufnahme der Wahlvorbereitungen und damit der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sowie der Fristwahrung.

 

Sachverhalt:

Am 28.06.2022 gab der bisherige Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Claus Ruhe Madsen, seinen Rücktritt aus dem Amt bekannt. Die Neuwahl muss nach § 45 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V spätestens 5 Monate nach Feststellung, dass eine Wahl durchzuführen ist stattfinden.

Die finanziellen Auswirkungen einer Neuwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin belaufen sich laut Kostenschätzung des zuständigen Fachamtes auf ca. 600 T EUR. Eine Neuwahl war im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung am 11.05.2022 nicht vorhersehbar und wurde aus diesem Grund auch nicht in der Planaufstellung berücksichtigt.

Die Neuwahl erfordert eine umfangreiche Vorbereitung und den zeitnahen Start der Organisation. Dies erfordert die Bereitstellung finanzieller Mittel der laufenden Verwaltungstätigkeit im Teilhaushalt 03 – „Büro des Oberbürgermeisters“ im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Produkt 12102 „Wahlen und Abstimmungen“. Die finanziellen Mittel werden u.a. für Porto, Büromaterial und Öffentlichkeitsarbeit benötigt. Eine Deckung in der benötigten Größenordnung kann nicht innerhalb des Teilhaushaltes 03 zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 49 KV M-V) können Aufgaben, zu der die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist, in dieser Zeit zwar ausgeführt werden, dennoch muss die Bereitstellung der Finanzierung sichergestellt sein. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan liegt der Rechtsaufsichtsbehörde derzeit zur Prüfung und Genehmigung vor. Erst nach der Genehmigung und öffentlichen Bekanntmachung ist die Haushaltssatzung rechtskräftig und die damit geplanten Haushaltsmittel bestätigt. Da die Möglichkeiten einer Bewilligung in der haushaltslosen Zeit rechtswidrig ist, hat die zuständige Rechtsaufsichtbehörde empfohlen einen Ergänzungsbeschluss zum Doppelhaushalt 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2022 vorzunehmen.

Neben der Neuveranschlagung der Kosten für die bevorstehende Wahl, wurde darüber hinaus eine weitere bereits bekannte Zahlungsverpflichtung an das Finanzamt berücksichtigt, die Anfang September 2022 fällig wird.

Darüber hinaus wurden im Bereich Steuern und Zuweisungen Anpassungen auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse zur Gewerbesteuerentwicklung 2022 einschließlich der Verzinsung sowie der Information über die Erhöhung der Finanzausgleichszuweisungen im Jahr 2022 nach Änderung des FAG M-V durch das Haushaltsbegleitgesetz aufgenommen.

Im Ergebnis dessen verbessert sich die Haushaltssituation deutlich. Der Haushaltsausgleich ist dennoch nicht aus eigener Kraft zu erreichen. Mittel aus Überschüssen der Vorjahre müssen weiterhin herangezogen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der negative Saldo im Finanzhaushalt verbessert sich von -28,9 Mio. EUR auf -5,4 Mio. EUR.

Im Ergebnishaushalt verbessert sich das Saldo von bisher -30,6 Mio. EUR auf nunmehr -7,1 Mio. EUR.

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

- umfangreiche Anlagen nur im Allris verfügbar -

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.07.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen