Beschlussvorlage - 2022/BV/3158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft stimmt der Beteiligung der Rostock Port GmbH in Höhe von 25,108 %
an der rostock EnergyPort cooperation GmbH zu.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. Ziffer 10 der Kommunalverfassung
 

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

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Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zu 74,9 % an der ROSTOCK PORT GmbH beteiligt. Die restlichen Anteile hält das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 

Im Rahmen des Ziels der Klimaneutralität der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis 2035 und der deutschen und EU-Klimaziele, welche maximale Anstrengungen bei den Emissionseinsparungen in allen Sektoren erfordern, beschäftigt sich die ROSTOCK PORT GmbH seit über zwei Jahren mit der nationalen Wasserstoffstrategie.

Das Förderprojekt „HyTechHafen Rostock“ wurde im Februar 2021 beim BMWi eingereicht, um den IPCEI-Status bzw. eine EU-weite Klassifizierung des Projekts zu erlangen. Damit würden bestimmte Notifizierungsverfahren entfallen. „HyTechHafen Rostock“ konnte die nächste Verfahrensstufe bereits erreichen. Um in diesem IPCEI-Projekt die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln zu schaffen, soll eine Projektgesellschaft gegründet werden.

Dabei soll die ROSTOCK PORT GmbH als Initiator des Energiehafens Rostock die regionalen Interessen der Akteure der Regiopolregion Rostock vertreten. Diese Beteiligung ist
gem. § 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Kommunalverfassung M-V durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt.

 

 

Gemäß § 2 der Satzung verfolgt ROSTOCK PORT mit der beabsichtigten Beteiligung den Zweck, die Wettbewerbsposition des Standorts Hafen Rostock zu fördern und beim Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern die notwendigen infra- und suprastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen und Weichen zu stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich ROSTOCK PORT nicht (weder direkt noch indirekt) an einem Vertrieb des produzierten grünen Wasserstoffs beteiligen wird. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann ROSTOCK PORT sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Die Eigentümerstruktur von „rostock EnergyPort cooperation GmbH“ sieht wie folgt aus:

 RWE   24,964 %

 EnBW   24,964 %

 Rheinenergie  24,964 %

 ROSTOCK PORT 25,108 %.

Das Vorhaben ist als Förderprojekt konzipiert. Die Gesellschafter werden die endgültige Investitionsentscheidung zur Realisierung des Projektes nur bei einem positiven Fördermittelbescheid treffen, der voraussichtlich erst im 4. Quartal 2022 ergehen wird. Etwaige Planungsaktivitäten sollen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein. Anschließend soll bis zum Ende des Jahres 2026 die Aufnahme des operativen Betriebs erfolgen.

Der Aufsichtsrat hat Mitte März 2022 den Vertragsentwürfen zur Gründung der Gesellschaft zugestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.05.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.05.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen