Beschlussvorlage - 2022/BV/2907
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.02.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Ortsamt Mitte; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
Mar 1, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Südstadt (12)
|
Empfehlung
|
|
|
Mar 3, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Empfehlung
|
|
|
Mar 23, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Empfehlung
|
|
|
Mar 24, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 30, 2022
|
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt
im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,
im Nordosten: durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,
im Südosten: durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,
im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Der bauliche Bestand im räumlichen Geltungsbereich wies bislang überwiegend Kleingärten von insgesamt drei Kleingartenvereinen auf. Inmitten des Areals befinden sich Gebäude einer Kirchgemeinde. Die Max-Planck-Straße, das Kirchengrundstück und die Albert-Einstein-Straße werden durch den Weg Beim Pulverturm miteinander verbunden. Nördlich davon ist der Garagenstandort Albert-Einstein-Straße mit ca. 70 Garagen vorhanden. Darüber hinaus wird im südwestlichen Bereich des Plangebiets eine Teilfläche als Parkplatzfläche für die benachbarte Universität genutzt.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Universität dar. Entlang des Südrings ist die Zweckbestimmung Naturnahe Grünfläche dargestellt. Der östliche Bereich ist als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Anlass und Ziel der Planung sind zum einen die bauliche Erweiterung der Universität Rostock und zum anderen die Bereitstellung von Wohnraum. Ausgehend vom Südstadt-Campus nördlich der Albert-Einstein-Straße soll sich das neu zu entwickelnde Universitätsgelände südlich der Albert-Einstein-Straße bis an das bestehende Gemeindehaus anschließen. Zwischen dem erweiterten Universitätsgelände und der Max-Planck-Straße dient die Fläche künftig Wohnzwecken. Angestrebt wird eine Bebauung, welche sich in die städtebauliche Gestaltung der Umgebung harmonisch einfügt.
Eine Zielstellung der Planung ist zudem die Wegeverbindung zwischen Bibliothek, Mensa und Instituten am Campus Albert-Einstein-Straße zu den Studentenwohnheimen an der Max-Planck-Straße sicher zu stellen. Darüber hinaus ist auch die Bestandssicherung und die Erweiterung der Evangelischen Südstadtgemeinde im Zentrum des Plangebiets ein Ziel der Planung.
Parallel erfolgt fortlaufend die Neuordnung der Grundstücksstruktur durch Ankauf und Tausch von Grundstücken auch durch die Stadt. Eigentümer der Flächen sind, neben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Evangelische Kirchgemeinden, das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie mehrere private Eigentümer.
Für die vorgesehenen Bauflächen ist eine Inanspruchnahme von Kleingärten erforderlich. Die betroffenen Kleingartenanlagen sind in der Umnutzungskonzeption enthalten.
Zeitlich parallel erfolgt die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans.
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 11 ha.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|

Mar 3, 2022 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt
im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,
im Nordosten: durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,
im Südosten: durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,
im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
8 |
|
|
|
Dagegen: |
1 |
|
Angenommen |
x |
Enthaltungen: |
1 |
|
Abgelehnt |
|
Mar 30, 2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt
im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,
im Nordosten: durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,
im Südosten: durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,
im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen:
1. Entwurf von Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
2. Entwurf der Begründung
(werden nach Fertigstellung beigefügt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|