24.03.2022 - 6.3 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage anhand der Planzeichnung. Die Verwaltung spricht sich gegen den Änderungsantrag des Ortsbeirates Südstadt aus, da es perspektivisch sinnvoll ist, die Trasse für die Wegeverbindung zu erhalten. Ein Radweg muss an dieser Stelle nicht gleich zu Beginn errichtet werden, sollte aber für zukünftige Entwicklungen freigehalten werden.
Frau Schulz findet den Radweg attraktiv, da dieser nicht an der Straße geführt wird. Die Kleingartenanlage kann sich wandeln. Die Möglichkeit sollte daher nicht verbaut werden. Dem stimmt auch Frau Krönert zu.
Herr Kröger berichtet von den Zuständen in den ehemaligen Kleingartenanlagen. Diese hätte bis Baubeginn weiterhin bewirtschaftet werden können. Der Radweg könnte auch an anderer Stelle untergebracht werden.
Frau Krönert erkundigt sich nach den Eigentümern, den potenziellen Bauherren und der Möglichkeit für den Arbeitskreis Wohnprojekte, ihre Bauvorhaben in diesem Bereich zu realisieren. Herr Müller erläutert, dass sich hier vorher Handtuchgrundstücke befanden, die hauptsächlich im Eigentum der Kirche und der Stadt sind. Es wurde eine Einigung erzielt und die Grundstücke konnten neu geordnet werden. Die Stadt erhält die Wohnbaugrundstücke am Südring, die Kirche die Grundstücke im zentralen Bereich. Die Baufelder für Wohnungsbau im Nordosten gehören der Stadt sowie einem weiteren privaten Eigentümer. Für die städtischen Grundstücke ist eine Konzeptausschreibung denkbar. So könnten hier Wohnprojekte realisiert werden.
Frau Schröder spricht sich für den vollständigen Erhalt der KGA „An’n Schewen Barg“ aus. Die bestehenden bzw. geplanten Wegeverbindungen sind ausreichend. Ein weiterer Radweg in diesem Bereich ist daher nicht notwendig.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 2. Teilbereich“, begrenzt
im Nordwesten: durch die Albert-Einstein-Straße,
im Nordosten: durch die Bebauung entlang der Joachim-Jungius-Straße,
im Südosten: durch die Max-Planck-Straße sowie die nördliche und westl. Grenze
der Kleingartenanlage „An’n schewen Barg e.V.“,
im Südwesten: durch die Straße Südring (L 132),
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|