Beschlussvorlage - 2021/BV/2830
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Ergebnis- und Finanzhaushalt des TH 41 im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Vorteilsausgleichszahlungen an die WIRO in Höhe von 65.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt; Hafen- und Seemannsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
06.01.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
11.01.2022
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Ergebnis- und Finanzhaushalt des TH 41 im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Vorteilsausgleichszahlungen an die WIRO in Höhe von 65.000 € auf dem Produktkonto 42405.52520000/72520000 „Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“.
Die Deckung erfolgt aus dem TH 83 Produktkonto 54801.56251010/76251010 „Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige“.
Sachverhalt:
Gemäß den Vereinbarungen zum Vorteilsausgleich für den Sportpark Gehlsdorf und die Sportstätten wurde die Begleichung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 in Höhe der fortgeschriebenen Wirtschaftspläne der WIRO gefordert. Der fortgeschriebene Wirtschaftsplan der WIRO weist höhere Kostensätze auf, als diese im Rahmen der Beschlussfassung 2020/BV/0802 und der dort anliegenden Kostenschätzung (Durchschnittlich zu zahlender Vorteilsausgleich (2020-2029)) als Haushaltsansatz im Teilhaushalt 41 veranschlagt wurden. Grund hierfür sind pandemiebedingte Ertragsausfälle, speziell beim Sportpark Gehlsdorf. Der entstandene Fehlbetrag kann nicht in Gänze über den Teilhaushalt 41 abgefangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 41
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
10 |
Summe der ordentlichen Erträge |
1.600.300,00 |
797.624,72 |
|
19 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
10.514.386,55 |
2.504.369,27 |
65.000,00 |
20 |
Ordentliches Ergebnis |
-8.914.086,55 |
-1.706.744,55 |
|
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
9 |
Summe der ordentlichen Einzahlungen |
1.600.300,00 |
967.600,08 |
|
17 |
Summe der ordentlichen Auszahlungen |
10.611.718,33 |
2.596.246,26 |
65.000,00 |
18 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-9.011.418,33 |
-1.628.646,18 |
|
- Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 42405 Bezeichnung: Sportstättenverwaltung
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
42405.52520000 |
42405.72520000 |
|
Bezeichnung |
Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Be teiligungsverhältnis besteht |
Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
Ansatz |
|
1.400.000,00 |
1.400.000,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
0,00 |
Deckung innerhalb des THH |
+ |
95.155,10 |
95.155,10 |
AO |
- |
44.733,75 |
44.733,75 |
Vorm. AO |
- |
1.515.421,35 |
1.515.421,35 |
Aufträge |
- |
0,00 |
0,00 |
noch verfügbar |
= |
-65.000,00 |
-65.000,00 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
65.000,00 |
65.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Mit Beschluss Nr. 2020/BV/0802 wurden durch die Bürgerschaft jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020) beschlossen. Die entsprechenden Vereinbarungen sehen ein Zahlungsziel zum ersten Werktag des 2. Kalenderhalbjahres vor. Das Zahlungsziel wurde aus Gründen der fehlenden Abstimmung zu Prozess und Zuständigkeit bereits deutlich überschritten. Eine weitere Verzögerung steht dem Ziel der Vereinbarungen entgegen.
b) Unvorhersehbarkeit:
Gemäß der aufgrund des o. g. Beschluss getroffenen Vereinbarungen erstellt die WIRO für die Dauer von 10 Jahren einen jährlich fortzuschreibenden Wirtschaftsplan. Die Stadt zahlt den sich aus diesem Wirtschaftsplan für das jeweilige Kalenderjahr ergebenden Verlust als Vorteilsausgleich in Höhe von 12/12 zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer als Abschlagszahlung an die WIRO […]. Aufgrund der epidemischen Lage sind der WIRO, vor allem in der Schwimmhalle, wichtige Einnahmen weggefallen. Der Wirtschaftsplan wurde angepasst; die fehlenden Einnahmen wurden nachgewiesen. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen ist demnach, der gemäß der aktuell fortgeschriebenen Wirtschaftspläne fällige Vorteilsauslgeich i. H. v. 791.031,45 EUR für den Sportpark Gehlsdorf sowie 724.389,90 EUR für die Sporthallen zu zahlen. Hinzu kommt eine Nachzahlung für den Sportpark Gehlsdorf für das Haushaltsjahr 2020 (01.11.2020 bis 31.12.2020) i. H. v. 44.733,75 EUR. Die Kostensteigerungen im Rahmen der Abrechnung 2020 sowie auch für die Vorauszahlung 2021 ergeben sich coronabedingt und waren daher unvorhersehbar.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7 (GA 2/15)
Ein Teil-Fehlbetrag kann aus Mitteln des Teilhaushalts 41 gedeckt werden. Der Rest kann nicht innerhalb des TH 41 gedeckt werden, da keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 65.000,00 EUR
Teilhaushalt: 83
Produkt: 54801 Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56251010 |
76251010 |
|
Bezeichnung |
Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige |
Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige |
|
Ansatz |
|
230.000,00 |
230.000,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
0,00 |
AO |
- |
39.519,68 |
39.519,68 |
Aufträge |
- |
5.950,00 |
5.950,00 |
bereitsgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
0,00 |
noch verfügbar |
= |
184.530,21 |
184.530,21 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
65.000,00 |
65.000,00 |
Begründung der Deckung
Zum Zeitpunkt der Planung wurde die baufachlich geprüfte Kostenberechnung der Ingenieurbauwerke des Hafen- und Seemannsamtes zugrunde gelegt.
Aufgrund der aktuellen Situation, verursacht durch die Covid-19 Pandemie konnten geplante Mittel für die Bauwerksprüfungen (z.B. Mühlendamm Fischerbruch, Holzhalbinsel Osthafen, Langenort Oldendorf) nicht beauftragt oder nur teilweise abgerechnet werden. Die Planungsleistungen für das Verwaltungsgebäude Werft Warnemünde (Reste Vorjahr 50.000,00 €) wurden geringer abgerechnet als erwartet.
11.01.2022 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2021/BV/2830 (einschließlich Nachtrag – s. TOP 5.5.1):
Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung im Ergebnishaushalt des TH 41 im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Vorteilsausgleichszahlungen an die
WIRO in Höhe von 110.000 EUR auf dem Produktkonto 42405.52520000
„Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“.
Die Deckung erfolgt aus den Teilhaushalten:
- TH 83 (65.000,00 EUR), Produktkonto 54801.56251010
„Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige“ sowie
- TH 41 (45.000,00 EUR), Produktkonto 42102.56210010
„Mieten und Pachten“, 42102.56930010 „Repräsentationen, Ehrungen“ und 42102.54159000 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen
privaten Bereich“.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
- |
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Angenommen |
X |
Enthaltungen: |
- |
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Abgelehnt |
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