Beschlussvorlage - 2021/BV/2830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Ergebnis- und Finanzhaushalt des TH 41 im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Vorteilsausgleichszahlungen an die WIRO in Höhe von 65.000 € auf dem Produktkonto 42405.52520000/72520000 „Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“.

 

Die Deckung erfolgt aus dem TH 83 Produktkonto 54801.56251010/76251010 „Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige“.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. 1 KV M-V, § 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung

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Sachverhalt:

 

Gemäß den Vereinbarungen zum Vorteilsausgleich für den Sportpark Gehlsdorf und die Sportstätten wurde die Begleichung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 in Höhe der fortgeschriebenen Wirtschaftspläne der WIRO gefordert. Der fortgeschriebene Wirtschaftsplan der WIRO weist höhere Kostensätze auf, als diese im Rahmen der Beschlussfassung 2020/BV/0802 und der dort anliegenden Kostenschätzung (Durchschnittlich zu zahlender Vorteilsausgleich (2020-2029)) als Haushaltsansatz im Teilhaushalt 41 veranschlagt wurden. Grund hierfür sind pandemiebedingte Ertragsausfälle, speziell beim Sportpark Gehlsdorf. Der entstandene Fehlbetrag kann nicht in Gänze über den Teilhaushalt 41 abgefangen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 41

 

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

1.600.300,00

797.624,72

     

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

10.514.386,55

2.504.369,27

65.000,00

20

Ordentliches Ergebnis

-8.914.086,55

-1.706.744,55

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

1.600.300,00

967.600,08

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

10.611.718,33

2.596.246,26

65.000,00

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-9.011.418,33

-1.628.646,18

     

 

 

  1. Mehraufwendungen/- auszahlungen 

 

Produkt: 42405   Bezeichnung:  Sportstättenverwaltung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

42405.52520000

42405.72520000

Bezeichnung

Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Be

teiligungsverhältnis besteht

Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Ansatz

 

1.400.000,00

1.400.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

Deckung innerhalb des THH

+

95.155,10

95.155,10

AO

-

44.733,75

44.733,75

Vorm. AO

-

1.515.421,35

1.515.421,35

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

-65.000,00

-65.000,00

Neue Haushaltsüberschreitung

 

65.000,00

65.000,00

 


Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Mit Beschluss Nr. 2020/BV/0802 wurden durch die Bürgerschaft jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020) beschlossen. Die entsprechenden Vereinbarungen sehen ein Zahlungsziel zum ersten Werktag des 2. Kalenderhalbjahres vor. Das Zahlungsziel wurde aus Gründen der fehlenden Abstimmung zu Prozess und Zuständigkeit bereits deutlich überschritten. Eine weitere Verzögerung steht dem Ziel der Vereinbarungen entgegen.

b) Unvorhersehbarkeit:

Gemäß der aufgrund des o. g. Beschluss getroffenen Vereinbarungen erstellt die WIRO für die Dauer von 10 Jahren einen jährlich fortzuschreibenden Wirtschaftsplan. Die Stadt zahlt den sich aus diesem Wirtschaftsplan für das jeweilige Kalenderjahr ergebenden Verlust als Vorteilsausgleich in Höhe von 12/12 zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer als Abschlagszahlung an die WIRO […]. Aufgrund der epidemischen Lage sind der WIRO, vor allem in der Schwimmhalle, wichtige Einnahmen weggefallen. Der Wirtschaftsplan wurde angepasst; die fehlenden Einnahmen wurden nachgewiesen. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen ist demnach, der gemäß der aktuell fortgeschriebenen Wirtschaftspläne fällige Vorteilsauslgeich i. H. v. 791.031,45 EUR für den Sportpark Gehlsdorf sowie 724.389,90 EUR für die Sporthallen zu zahlen. Hinzu kommt eine Nachzahlung für den Sportpark Gehlsdorf für das Haushaltsjahr 2020 (01.11.2020 bis 31.12.2020) i. H. v. 44.733,75 EUR. Die Kostensteigerungen im Rahmen der Abrechnung 2020 sowie auch für die Vorauszahlung 2021 ergeben sich coronabedingt und waren daher unvorhersehbar.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7 (GA 2/15)

Ein Teil-Fehlbetrag kann aus Mitteln des Teilhaushalts 41 gedeckt werden. Der Rest kann nicht innerhalb des TH 41 gedeckt werden, da keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 65.000,00­­­­­­­­­­­­­­­­ EUR

 

Teilhaushalt: 83

Produkt: 54801  Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56251010

76251010

Bezeichnung

Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige

Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige

Ansatz

 

230.000,00

230.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

39.519,68

39.519,68

Aufträge

-

5.950,00

5.950,00

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

184.530,21

184.530,21

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

65.000,00

65.000,00

 

Begründung der Deckung

 

Zum Zeitpunkt der Planung wurde die baufachlich geprüfte Kostenberechnung der Ingenieurbauwerke des Hafen- und Seemannsamtes zugrunde gelegt.

Aufgrund der aktuellen Situation, verursacht durch die Covid-19 Pandemie konnten geplante Mittel  für die Bauwerksprüfungen (z.B. Mühlendamm Fischerbruch, Holzhalbinsel Osthafen, Langenort Oldendorf) nicht beauftragt oder nur teilweise abgerechnet werden. Die Planungsleistungen für das Verwaltungsgebäude Werft Warnemünde (Reste Vorjahr 50.000,00 €) wurden geringer abgerechnet als erwartet.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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06.01.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.01.2022 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Beschluss Nr. 2021/BV/2830  (einschließlich Nachtrag – s. TOP 5.5.1):

 

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung im Ergebnishaushalt des TH 41 im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Vorteilsausgleichszahlungen an die
WIRO in Höhe von 110.000 EUR auf dem Produktkonto 42405.52520000
„Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“.

Die Deckung erfolgt aus den Teilhaushalten:
- TH 83 (65.000,00 EUR), Produktkonto 54801.56251010
„Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige“    sowie

- TH 41 (45.000,00 EUR), Produktkonto 42102.56210010
„Mieten und Pachten“, 42102.56930010 „Repräsentationen, Ehrungen“ und 42102.54159000 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen
privaten Bereich“.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt