Antrag - 2021/AN/2736

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Beratungsfolge

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 - durch Ortsbeirat in seiner Sitzung am 08.03.2022 zurückgezogen                                                                                                                 03.1/Wo.  09.03.22

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. das Bauvorhaben „Ansiedlung eines Nahversorgers im Ostseebad Diedrichshagen auf der Fläche südöstlich des zweiten Kreisels in Richtung Elmenhorst“ umzusetzen,

 

  1. einen Bebauungsplan aufzustellen und eine zur Ansiedlung eines Nahversorgers im Ostseebad Diedrichshagen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes sind dabei neben der Klärung der baurechtlichen Situation folgende städtebaulichen Ziele mit einer Neuaufstellung zu verfolgen:

  1. Beseitigung möglicher Lärm-und immissionsschutzrechtlicher Konflikte, insbesondere weitesgehende Minimierung zusätzlicher Emissionen für die Bestandsbebauung südlich des Sonnenblumenweges
  2. Erhalt eines harmonischen Ortseingangsbildes und Minimierung der Flächeninanspruchnahme in südlicher Richtung
  3. Gewährleistung einer fußläufigen Nahversorgung durch Anbindung einer Fuß-und Radwegverbindung an den Sonnenblumenweg
  4. Fortführung der ortsbildprägenden Architektur und Fassadengestaltung östlich der Doberander Landstr.
  5. weitgehende Erhaltung der vorhandenen Gehölzstrukturen,

 

  1. die weiter erforderlichen Verfahrensschritte für die genannten Änderungen nunmehr zeitnah vorzunehmen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Anwohnerinnen und Anwohner und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Ostseebad Diedrichshagen hat sich in den letzten Jahren ein neuer Stadtteil entwickelt, der sich insbesondere durch Wohnen auszeichnet. Die Wohngebiete Streuwiesenweg, nördlicher Stolteraaer Weg und Kantenweg sind entstanden. Die damit verbundene gestiegene Einwohnerzahl in diesem Bereich spiegelt diese Entwicklung wider. Die nach wie vor hohe Nachfrage nach Wohnraum in diesem Bereich zeigt auf, dass dieser Trend anhält.

 

Um zum einen der zunehmenden Bevölkerung in Diedrichshagen, aber auch im westlichen Teil von Warnemünde für den dasselbe gilt, zum anderen der gerade in Diedrichshagen wachsenden Zahl von Urlauberinnen und Urlaubern in Ferienwohnungen die Möglichkeit zur Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs zu geben, soll ein Nahversorger in Diedrichshagen angesiedelt werden.

 

Bereits seit 2016 bemüht sich ein solcher Nahversorger hierum mit der Folge, dass der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 15.08.2018 diesem Interessenten mitgeteilt hat, dass eine „Kompromisslösung am Standort südlich der Ortslage an der Doberaner Landstraße zu finden“ sei. Ziel sei es dabei, „neben der Versorgungssituation auch ein verträgliches Angebot an Wohnungsbauflächen in diesem Bereich zu schaffen“.

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat hierzu mit Schreiben vom 03.04.2018 erklärt, dass es „raumordnerische Bedenken gegen eine Siedlungsentwicklung im bislang unbesiedelten Freiraum zwischen Elmenhorst und Diedrichshagen im Interesse einer ausreichenden wohnungsnahen Versorgung der Diedrichshägender Bevölkerung…zurückstellt“.

 

Ein anderer, von der Stadtplanung präferierter Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshagen und ist schon aus diesem Grund nicht umsetzbar, zumal dadurch quasi eine Freigabe des Landschaftsschutzgebietes zur weiteren Bebauung erfolgen würde. Hinzu kommt, dass die von der Stadtplanung präferierte Fläche vom Eigentümer nicht zum Verkauf freigegeben wird.

 

Gleichwohl ist, zuletzt unter Hinweis auf das fehlende Einzelhandelskonzept, das Anliegen vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft auf seitdem nicht weiterverfolgt und in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen am 12.10.2021 sogar unter Hinweis auf keinen Wohnraumbedarf abgelehnt worden.

 

Ziel der Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Nahversorgung zur Deckung des Bedarfs von kurzfristigen Bedarfsgütern des täglichen Lebens im Ostseebad Diedrichshagen.

 

Das von der Rostocker Bürgerschaft beschlossenen Einzelhandelskonzept hat eine flächendeckende Nahversorgung als Ziel festgesetzt und einen entsprechenden in Diedrichshagen festgestellt. Da im Ostseebad Diedrichshagen kein größerer Nahversorger angesiedelt ist, wird dieses Defizit mit dem vorliegenden Beschluss korrigiert.

 

Der Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen hat sich in zahlreichen und intensiven Gesprächen mit dem Interessenten seit über 5 Jahren mit der Thematik befasst und das Ansiedlungsprojekt im Beschlusswege nachdrücklich befürwortet. Dabei hat der Ortsbeirat auch berücksichtigt, dass der interessierte Nahversorger sich bereit erklärt hat, bei seinem Warenangebot das Warensortiment des kleinen Landmarktes im Ortszentrum zu berücksichtigten und sich mit ihm abzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein interessierter Lebensmittel-Discounter erklärt sich nach Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Ortsbeirates bereit, die für seine Ansiedlung notwendigen Planungskosten für die Erstellung eines Bebauungsplans zu übernehmen. Konkretisierungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Interessenten in dieser Thematik müssen nach Beschlussfassung erfolgen.

 

 

 

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Dr. Wolfgang Nitzsche

Vorsitzender

 

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Beschlüsse

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23.02.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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24.02.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.03.2022 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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02.03.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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