24.02.2022 - 4.1 Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Nitzsche stellt den Antrag vor. Herr Müller erläutert die Stellungnahme. Er weist darauf hin, dass Punkt 3 des Antrags nur dann zu erfüllen ist, wenn die Bürgerschaft darüber entscheidet, welche Bebauungspläne stattdessen in der Priorität herabgestuft werden sollen.

 

Herr Dr. Nietzsche sagt, dass die damalige Planungsanzeige für den Südrand der Ortschaft sowohl die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes als auch Wohnbebauung beinhaltete. Er erkundigt sich, warum das Verfahren des vorhabenbezogenes Bebauungsplans für die Ansiedlung von SIXT vergleichsweise zeitnah erfolgte. Herr Müller antwortet, dass sich das Amt für Raumordnung und Landesplanung vorstellen konnte, die raumordnerischen Ziele zurückstellen, wenn der Lebensmittelmarkt durch Wohnbebauung ergänzt wird. Bezüglich der Ansiedlung von SIXT erläutert er, dass es sich lediglich um einen Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft handelt. Das Verfahren hat noch nicht begonnen, die Zeitdauer ist unbekannt.

 

Frau Günther stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Rederecht für Frau Martens. Die Mitglieder stimmen dem Antrag mehrheitlich zu. Frau Martens sagt, dass am nördlichen Kreisel neben dem Landschaftsschutzgebiet auch noch das Problem des Baumbestandes besteht. Südlich des Ortsrands handelt es sich lediglich um eine Landwirtschaftsfläche. Der Eigentümer ist verkaufsbereit. Einer zusätzlichen Wohnbebauung steht Norma offen gegenüber.

 

Herr Hannemann stellt fest, dass die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplans versäumt wurde. Dieser hätte schon damals integriert werden müssen. Die Waren des bestehenden Landmarktes sind oft zu preisintensiv für den täglichen Einkauf und eignet sich vorrangig für Touristen. Er befürwortet den Antrag. Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes kommt insbesondere der älteren Bevölkerung zugute.

 

Frau Schulz spricht sich gegen den Antrag aus. Statt eines großen Lebensmittelmarktes sollte geprüft werden, ob nicht kleinere Nahversorger oder mobile Lösungen nachhaltigere Lösungen für die Versorgung der Bevölkerung darstellen.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. das Bauvorhaben „Ansiedlung eines Nahversorgers im Ostseebad Diedrichshagen auf der Fläche südöstlich des zweiten Kreisels in Richtung Elmenhorst“ umzusetzen,

 

  1. einen Bebauungsplan aufzustellen und eine zur Ansiedlung eines Nahversorgers im Ostseebad Diedrichshagen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes sind dabei neben der Klärung der baurechtlichen Situation folgende städtebaulichen Ziele mit einer Neuaufstellung zu verfolgen:

  1. Beseitigung möglicher Lärm-und immissionsschutzrechtlicher Konflikte, insbesondere weitesgehende Minimierung zusätzlicher Emissionen für die Bestandsbebauung südlich des Sonnenblumenweges
  2. Erhalt eines harmonischen Ortseingangsbildes und Minimierung der Flächeninanspruchnahme in südlicher Richtung
  3. Gewährleistung einer fußläufigen Nahversorgung durch Anbindung einer Fuß-und Radwegverbindung an den Sonnenblumenweg
  4. Fortführung der ortsbildprägenden Architektur und Fassadengestaltung östlich der Doberander Landstr.
  5. weitgehende Erhaltung der vorhandenen Gehölzstrukturen,

 

  1. die weiter erforderlichen Verfahrensschritte für die genannten Änderungen nunmehr zeitnah vorzunehmen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Anwohnerinnen und Anwohner und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt