Antrag - 2020/AN/1353
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Spenden und Sponsoring offenlegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2020
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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Sep 24, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Sep 29, 2020
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Oct 15, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Oct 21, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft jährlich eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten sowie Art und Umfang von Werbemaßnahmen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils zusätzlich zu den üblichen jährlichen Werbemaßnahmen zur Imageförderung bzw. Kundengewinnung bei bestehendem Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgenommen werden, zukommen zu lassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zur Spenden- und Sponsoringtätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie zur Durchführung von über das jährliche übliche Maß von Werbemaßnahmen eingeführt werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Diese sollen u.a. einen Zustimmungsvorbehalt für das jeweils eingesetzte Aufsichtsgremium ab einem bestimmten Betrag vorsehen, die Bindung beim Einsatz der Mittel an die Region, die Festlegung eines Höchstbetrages je Jahr sowie je Maßnahme.
Sachverhalt:
Das Sponsoring und die Spendentätigkeit von öffentlichen Unternehmen ist zulässig. Darüber hinaus ist es an vielen Stellen auch ein gutes Instrument, um einzelne Veranstaltungen oder Projekte zu fördern. Da die entsprechenden Beträge der Unternehmen "vor Steuern" gegeben werden, bestehen hier durchaus auch finanzielle Vorteile gegenüber einer Ausschüttung. Andererseits wird das so ausgegebene Geld der Verfügung durch die Bürgerschaft als Ganzes entzogen. Zudem sind Sponsoring und Spenden durch die öffentliche Hand engere Grenzen gesetzt als demjenigen durch Private oder privatwirtschaftliche Unternehmen. Der Wettbewerb darf nicht verzerrt werden und es sollte eine transparente und nachvollziehbare Auswahl der Empfänger von Sponsoring und Spendentätigkeit der öffentlichen Hand selbstverständlich sein. Der Antrag zielt daher explizit nicht darauf ab, das Sponsoring oder die Spendentätigkeit der städtischen Beteiligungsunternehmen grundsätzlich einzuschränken. Wir halten es aber für unabdingbar, hier für eine größtmögliche Transparenz zu sorgen, damit eine breite Palette von Unterstützungsmöglichkeiten gewährleistet wird.
Sep 29, 2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft jährlich eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten sowie Art und Umfang von Werbemaßnahmen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils zusätzlich zu den üblichen jährlichen Werbemaßnahmen zur Imageförderung bzw. Kundengewinnung bei bestehendem Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgenommen werden, zukommen zu lassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zur Spenden- und Sponsoringtätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie zur Durchführung von über das jährliche übliche Maß von Werbemaßnahmen eingeführt werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Diese sollen u.a. einen Zustimmungsvorbehalt für das jeweils eingesetzte Aufsichtsgremium ab einem bestimmten Betrag vorsehen, die Bindung beim Einsatz der Mittel an die Region, die Festlegung eines Höchstbetrages je Jahr sowie je Maßnahme.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
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Dagegen: |
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Angenommen |
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Enthaltungen: |
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Abgelehnt |
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Oct 21, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft jährlich eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten sowie Art und Umfang von Werbemaßnahmen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils zusätzlich zu den üblichen jährlichen Werbemaßnahmen zur Imageförderung bzw. Kundengewinnung bei bestehendem Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgenommen werden, zukommen zu lassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zur Spenden- und Sponsoringtätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie zur Durchführung von über das jährliche übliche Maß von Werbemaßnahmen eingeführt werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Diese sollen u.a. einen Zustimmungsvorbehalt für das jeweils eingesetzte Aufsichtsgremium ab einem bestimmten Betrag vorsehen, die Bindung beim Einsatz der Mittel an die Region, die Festlegung eines Höchstbetrages je Jahr sowie je Maßnahme.
Beschluss Nr. 2020/AN/1353:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft jährlich eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten sowie Art und Umfang von Werbemaßnahmen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils zusätzlich zu den üblichen jährlichen Werbemaßnahmen zur Imageförderung bzw. Kundengewinnung bei bestehendem Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgenommen werden, zukommen zu lassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zur Spenden- und Sponsoringtätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie zur Durchführung von über das jährliche übliche Maß von Werbemaßnahmen eingeführt werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Diese sollen u.a. einen Zustimmungsvorbehalt für das jeweils eingesetzte Aufsichtsgremium ab einem bestimmten Betrag vorsehen, die Bindung beim Einsatz der Mittel an die Region, die Festlegung eines Höchstbetrages je Jahr sowie je Maßnahme.
Im Rahmen der Förderung Dritter durch Unternehmen und Beteiligungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sind dazu allgemeine Rahmenrichtlinien zu erstellen.
Für Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft wie die Ostseesparkasse Rostock soll ein analoges Verfahren entwickelt und angewendet werden."
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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