Antrag - 2020/AN/1009
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Temporäre Nutzung von Straßenraum für Außengastronomie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.05.2020
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Fachbereich Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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May 27, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Jun 3, 2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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Jun 9, 2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Jun 10, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Jun 11, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 17, 2020
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Ergänzend zu den am 15. Mai 2020 bekannt gegebenen Erleichterungen für eine Ausweitung der Außengastronomie sollen auch Parkplatzflächen im Umfeld gastronomischer Einrichtungen temporär für Außengastronomie genutzt werden können. Möglichkeiten bestehen hierfür unter anderem in der KTV (z. B. Barnstorfer Weg, Am Brink, Waldemarstraße, Fritz-Reuter-Str.), am Stadthafen, in der Östlichen Altstadt (z. B. Altschmiedestr., Molkenstr.) oder in Warnemünde (z. B. Kirchenplatz, Mühlenstr.).
2. Geprüft werden soll außerdem, einzelne Straßen mit intensiver Außengastronomie temporär für die Durchfahrt mit motorisierten Fahrzeugen zu sperren (z. B. Barnstorfer Weg).
3. Die Ausweitung der Sondernutzung darf zu keinen erheblichen Einschränkungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führen.
Sachverhalt:
Einer Ausweitung der Außengastronomie steht vielfach der begrenzte öffentliche Raum entgegen. So muss vor allem der Fuß- und Radverkehr weiterhin gewährleistet sein. Parkplätze binden dagegen einen großen Flächenanteil. Anstelle eines PKW könnte der Platz auch für einen Mehrpersonentisch inkl. Einhaltung der derzeitigen Abstandsregeln genutzt werden. Darum haben sich auch Rostocker Gastronomen bereits dafür ausgesprochen, einige öffentliche Parkplätze vor ihrer Einrichtung vorübergehend für Außengastronomie nutzen zu dürfen. Es besteht hier insofern öffentliches Interesse, als die Attraktivität der Innenstadt und Warnemündes auch maßgeblich mit einem guten gastronomischen Angebot verbunden ist. Die Ausweitung der Außenflächen nach § 46 StVO und §§ 22, 30 Straßen- und Wegegesetz MV ist ein Beitrag, um die bisherige Struktur trotz der massiven wirtschaftlichen Einbrüche zu erhalten.

Jun 9, 2020 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Ergänzend zu den am 15. Mai 2020 bekannt gegebenen Erleichterungen für eine Ausweitung der Außengastronomie sollen auch Parkplatzflächen im Umfeld gastronomischer Einrichtungen temporär für Außengastronomie genutzt werden können. Möglichkeiten bestehen hierfür unter anderem in der KTV (z. B. Barnstorfer Weg, Am Brink, Waldemarstraße, Fritz-Reuter-Str.), am Stadthafen, in der Östlichen Altstadt (z. B. Altschmiedestr., Molkenstr.) oder in Warnemünde (z. B. Kirchenplatz, Mühlenstr.).
2. Geprüft werden soll außerdem, einzelne Straßen mit intensiver Außengastronomie temporär für die Durchfahrt mit motorisierten Fahrzeugen zu sperren (z. B. Barnstorfer Weg).
3. Die Ausweitung der Sondernutzung darf zu keinen erheblichen Einschränkungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 2 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Der Ortsbeirat stimmt dem Antrag mit der Änderung zu.