Änderungsantrag - 2020/BV/0712-18 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt, die sich unweigerlich im Nachtragshaushalt niederschlagen werden, beschließt die Bürgerschaft:


Punkt 1 des Beschlusses der Bürgerschaft 2018/AN/4078 „Grundstücksverwertung: Grundsatz Erbbaurecht vor Veräußerung“ vom 14.11.2018 wird wie folgt geändert:
Der Beschluss gilt nicht für Grundstücke und Flächenanteile, die sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden und für eine rein gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

Somit lautet der Beschluss:
Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden im Falle ihrer Verwertung, soweit rechtlich zulässig, ab 2020 nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben. Der Beschluss gilt nicht für Grundstücke und Flächenanteile, die sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden und für eine rein gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

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Sachverhalt:
In Folge der Corona-Krise muss die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit weitreichen-den negativen finanziellen Auswirkungen rechnen. Aktuell werden Mindereinnahmen von mindestens 50 Millionen Euro angenommen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, auch die Einnahmesituation zu verbessern, um die Handlungsfähigkeit langfristig zu gewähr-leisten.
Es sollte daher zukünftig wieder möglich sein, Grundstücke, bei denen eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist und die sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden, zu verkaufen. Dafür ist eine teilweise Korrektur des besagten Grundsatzbeschlusses erforderlich. Neben der kommunalen Haushaltsbetrachtung wird es krisenbedingt noch wichtiger werden, als attraktiver und interessanter Wirtschaftsstand-ort wahrgenommen zu werden. Dies kann nur gelingen, wenn wir Investoren attraktive Angebote unterbreiten und auch Kaufoptionen gewährleisten.
Erbpachtverträge von Grundstücken bei gewerblicher Nutzung durch potenzielle Investoren sind ein Bonitäts- und Investitionshindernis bei Kreditinstituten und Investoren.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen sollte hier für Bürgerschaft und Verwaltung in der heutigen Zeit absolut vorrangig sein.

 

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Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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29.04.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt