Stellungnahme - 2020/AN/0777-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Bei der Planung der Ziolkowskistraße (Vorplanung) wurde als eine planerische Rahmenbedingung die höchstmögliche Anzahl von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum berücksichtigt, da das Stellplatzdefizit in der Südstadt und die Probleme mit dem ruhenden Verkehr bekannt sind. Aus diesem Grund werden seitens des Amtes für Verkehrsanlagen als ergänzende Maßnahme die Planung und der mögliche Bau einer Quartiergarage befürwortet. Die Umsetzung muss jedoch durch Dritte erfolgen.

 

Sollte es politischer Wille sein, dem Radverkehr mehr und dem Kfz-Verkehr weniger Platz zu geben, würde eine konsequente Umplanung erforderlich sein.

 

Wie im OBR-Termin vom Fachamt vorgeschlagen, sollte die vorgestellte Vorzugsvariante der Ziolkowskistraße zielstrebig weiterbearbeitet werden. Seit Dezember 2019 läuft die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und Grundstücksverhandlungen mit benachbarten Eigentümern für zusätzlich benötigte Flächen (nördlicher Gehweg) werden intensiviert.

 

 

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Beschlüsse

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27.02.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2020 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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04.03.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben