Beschlussvorlage - 2019/BV/0418
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Verwaltungstätigkeit 2019 im TH 40 für die Zahlung von Nutzungsentgelt an den KOE in den Sachkonten 52290041/72290041 Betriebskosten und 56210061/76210061 Kaltmiete für diverse Produkte in Höhe voninsgesamt 184.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.11.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 14, 2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Nov 19, 2019
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt im TH 40 für die Verwaltungstätigkeit überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in den Sachkonten 52290041/72290041 „Betriebskosten – Bewirtschafter Amt 40“ und 56210061/76210061 „Kaltmiete – Bewirtschafter Amt 40“ in Höhe von 184.000 Euro.
Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Produkt 21504 „Heinrich-Schütz-Schule“ Konto 52531000/72531000 „Kostenerstattungen an Sondervermögen“.
Beschlussvorschriften:
§ 50 KV M-V
§ 6 (4) Nr. 1 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
2010/BV/120510.11.2010 Immobilienübergang an den KOE
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss
Die Zahlung der Kaltmiete ist bereits am 1. Dezember 2019 fällig, so dass eine Beschlussfassung im Dezember 2019 nicht abgewartet werden kann um eine rechtzeitige Zahlung in 2019 noch zu gewährleisten.
Sachverhalt:
Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Nutzungsentgelt (Betriebskosten und Kaltmiete) wurden im Rahmen der Kalkulation des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 30.06.2017 bei der Haushaltsplanung im Kalenderjahr 2017 für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 berücksichtigt.
Das jährlich zu kalkulierende Nutzungsentgelt wurde durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage der verabredeten Systematik für 2019 anhand der aktuellen Projektstände angepasst.
Gegenüber der Kalkulation des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 30.06.2017 sowie nach Verrechnung der bis dato eingegangenen Nachforderungen und Erstattungen der einzelnen Wirtschaftseinheiten fällt der Aufwand für das zu zahlende Nutzungsentgelt im Kalenderjahr 2019 – gemäß Betriebskostenabrechnung 2018 vom 20.06.2019 und aktueller späterer Gutschrift des Restguthabens aus der Betriebskostenabrechnung 2018 vom Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - 184.000 Euro höher aus.
Teilhaushalt 40
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
11 | Summe der ordentlichen Erträge | 8.533.800,00 | -187.377,00 |
|
21 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 47.222.622,00 | 12.935.470,00 |
|
22 | Ordentliches Ergebnis | -38.688.822,00 | -13.122.847,00 |
|
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
10 | Summe der ordentlichen Einzahlungen | 7.993.800,00 | -184.751,00 |
|
18 | Summe der ordentlichen Auszahlungen | 48.142.107,00 | 13.319.902,00 |
|
19 | Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -40.148.307,00 | -13.504.653,00 |
|
Produkt: diverse Bezeichnung: diverse Schulen
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |
Produktsachkonto | 52290041/56210061 | 72290041/76210061 | |
Bezeichnung | Betriebskosten/Kaltmiete – Bewirtschafter Amt 40 | Betriebskosten/Kaltmiete – Bewirtschafter Amt 40 | |
Ansatz |
| 23.945.600,00 | 23.945.600,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen | +/- | 0,00 | 0,00 |
AO | - | 20.565.271,79 | 20.565.271,79 |
Aufträge | - | 0,00 | 0,00 |
noch verfügbar | = | 3.380.328,21 | 3.380.328,21 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 184.000,00 | 184.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Nach dem Bürgerschaftsbeschluss vom 10.11.2010 über den Immobilienübergang an den KOE (2010/BV/1205) erfolgt die Refinanzierung über ein Nutzungsentgelt für Schulen und Sportstätten. Gemäß Rahmenvereinbarung mit dem KOE obliegt es der HRO als Mieter für die Nutzung der bereitgestellten Gebäude und Räumlichkeiten ein alle tatsächlichen Aufwendungen abdeckendes Entgelt zu zahlen.
b) Unvorhersehbarkeit:
Zum Planungszeitraum im Kalenderjahr 2017 für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurden die im Rahmen der Kalkulation des Nutzungsentgeltes vom 30.06.2017 benannten Aufwendungen und Auszahlungen berücksichtigt. Das jährlich zu kalkulierende Nutzungsentgelt wurde durch den KOE auf Grundlage der verabredeten Systematik für 2019 anhand der aktuellen Projektstände angepasst. Diese Anpassung war zum Planungszeitraum nicht vorhersehbar.
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von 184.000,00 EUR
Produkt: 21504Bezeichnung: Heinrich-Schütz-Schule
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |
Produktsachkonto | 52531000 | 72531000 | |
Bezeichnung | Kostenerstattungen an Sondervermögen | Kostenerstattungen an Sondervermögen | |
Ansatz |
| 1.900.000,00 | 1.900.000,00 |
über-/außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen | + | 0,00 | 0,00 |
AO | - | 0,00 | 0,00 |
Aufträge | - | 0,00 | 0,00 |
bereitgestellt für Deckungskreis | - | 0,00 | 0,00 |
noch verfügbar | = | 1.900.000,00 | 1.900.000,00 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 184.000,00 | 184.000,00 |
Begründung der Deckung
Die Maßnahme wurde in spätere Haushaltsjahre verschoben und wird in einer künftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
Claus Ruhe Madsen