Beschlussvorlage - 2019/BV/0418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt im TH 40 für die Verwaltungstätigkeit überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in den Sachkonten 52290041/72290041 „Betriebskosten – Bewirtschafter Amt 40“ und 56210061/76210061 „Kaltmiete – Bewirtschafter Amt 40“ in Höhe von 184.000 Euro.

 

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Produkt 21504 „Heinrich-Schütz-Schule“ Konto 52531000/72531000 „Kostenerstattungen an Sondervermögen“.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V
§ 6 (4) Nr. 1 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2010/BV/120510.11.2010 Immobilienübergang an den KOE

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss

Die Zahlung der Kaltmiete ist bereits am 1. Dezember 2019 fällig, so dass eine Beschlussfassung im Dezember 2019 nicht abgewartet werden kann um eine rechtzeitige Zahlung in 2019 noch zu gewährleisten.

 


Sachverhalt:

Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Nutzungsentgelt (Betriebskosten und Kaltmiete) wurden im Rahmen der Kalkulation des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock   vom 30.06.2017 bei der Haushaltsplanung im Kalenderjahr 2017 für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 berücksichtigt.

 

Das jährlich zu kalkulierende Nutzungsentgelt wurde durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage der verabredeten Systematik für 2019 anhand der aktuellen Projektstände angepasst.

 

Gegenüber der Kalkulation des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und     –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 30.06.2017 sowie nach Verrechnung der bis dato eingegangenen Nachforderungen und Erstattungen der einzelnen Wirtschaftseinheiten fällt der Aufwand für das zu zahlende Nutzungsentgelt im Kalenderjahr 2019 – gemäß Betriebskostenabrechnung 2018 vom 20.06.2019 und aktueller späterer Gutschrift des Restguthabens aus der Betriebskostenabrechnung 2018 vom Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - 184.000 Euro höher aus.

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Teilhaushalt 40

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

11

Summe der ordentlichen Erträge

8.533.800,00

-187.377,00

     

21

Summe der ordentlichen Aufwendungen

47.222.622,00

12.935.470,00

 

22

Ordentliches Ergebnis

-38.688.822,00

-13.122.847,00

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Einzahlungen

7.993.800,00

-184.751,00

     

18

Summe der ordentlichen Auszahlungen

48.142.107,00

13.319.902,00

 

19

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-40.148.307,00

-13.504.653,00

     

 

Produkt: diverse Bezeichnung: diverse Schulen

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52290041/56210061

72290041/76210061

Bezeichnung

Betriebskosten/Kaltmiete – Bewirtschafter Amt 40

Betriebskosten/Kaltmiete – Bewirtschafter Amt 40

Ansatz

 

23.945.600,00

23.945.600,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

20.565.271,79

20.565.271,79

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

3.380.328,21

3.380.328,21

Neue Haushaltsüberschreitung

 

184.000,00

184.000,00

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit:

Nach dem Bürgerschaftsbeschluss vom 10.11.2010 über den Immobilienübergang an den KOE (2010/BV/1205) erfolgt die Refinanzierung über ein Nutzungsentgelt für Schulen und Sportstätten. Gemäß Rahmenvereinbarung mit dem KOE obliegt es der HRO als Mieter für die Nutzung der bereitgestellten Gebäude und Räumlichkeiten ein alle tatsächlichen Aufwendungen abdeckendes Entgelt zu zahlen.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Zum Planungszeitraum im Kalenderjahr 2017 für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurden die im Rahmen der Kalkulation des Nutzungsentgeltes vom 30.06.2017 benannten Aufwendungen und Auszahlungen berücksichtigt. Das jährlich zu kalkulierende Nutzungsentgelt wurde durch den KOE auf Grundlage der verabredeten Systematik für 2019 anhand der aktuellen Projektstände angepasst. Diese Anpassung war zum Planungszeitraum nicht vorhersehbar.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von 184.000,00 EUR

 

Produkt: 21504Bezeichnung: Heinrich-Schütz-Schule

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52531000

72531000

Bezeichnung

Kostenerstattungen an Sondervermögen

Kostenerstattungen an Sondervermögen

Ansatz

 

1.900.000,00

1.900.000,00

über-/außerplanmäßige

Erträge/Einzahlungen

+

0,00

0,00

AO

-

0,00

0,00

Aufträge

-

0,00

0,00

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

1.900.000,00

1.900.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

184.000,00

184.000,00

 

Begründung der Deckung

Die Maßnahme wurde in spätere Haushaltsjahre verschoben und wird in einer künftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.11.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen