Änderungsantrag - 2019/BV/4510-17 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 3.a wie folgt geändert:
1. In der letzten Zeile wird „Firsthöhe zwischen 16,20 m und maximal 22,00 m“ gestrichen und durch „Maximalhöhe zwischen 16 m und maximal 20 m über NHN“ ersetzt.

 

2. Es wird ergänzt: „An der Nordspitze sind für die Landessportschule maximal 21m über NHN erlaubt..“

 

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag im Punkt 3.a lautet dann wie folgt:
a. Differenzierte Höhenstaffelung des „Quintetts“ (Gebäudeensemble an der Nordspitze der Mittelmole im Bereich des Seglerhafens) auf Maximalhöhe zwischen 16 m und maximal  20m über NHN.
An der Nordspitze sind für die Landessportschule maximal 21m über NHN erlaubt,

 

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Begründung:

Die Änderung der Höhenangaben stellen einen städtebaulichen Kompromiss zwischen der o.g. Beschlussvorlage, den Meinungen der Warnemünder Bevölkerung sowie dem bereits gefassten Beschluss zur Vorlage 2010/BV/1716 dar.

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt