Antrag - 2019/AN/4619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans Werftdreieck ist folgendes zu gewährleisten:

 

1. Verankerung einer Haltestelle für einen Linienbus innerhalb des Plangebietes
in unmittelbarer Nähe zur Straßenbahnhaltestelle Holbeinplatz.

 

2. Beibehaltung des Radschnellweges an der S-Bahn-Trasse auch bei Ausbau der Trasse um ein weiteres Gleis.

 

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Sachverhalt:

Der Antrag wird als gesonderter Antrag und nicht als Änderungsantrag zum Bebauungsplan gestellt, um die schnelle Bearbeitung des Bebauungsplans

nicht zu verzögern.

 

Der ÖPNV und der Radverkehr sind wichtige Bausteine des Bebauungsplans.

 

Zur Führung der Buslinie (aktuell Linie 34) und zum Standort der Haltestelle ist eine klare Regelung zu treffen. Das Weglassen des Themas ÖPNV in der Begründung, Abschnitt 3.7 Verkehrserschließung, ist nicht vertretbar. Daher sind eine Haltestelle im Plan und ein Abschnitt „ÖPNV“  in der Begründung zu ergänzen.

Ziel muss es sein, den Verknüpfungspunkt Holbeinplatz noch attraktiver zu machen und kurze Umsteigewege zwischen Bus, Straßenbahn und/oder S-Bahn zu realisieren, wodurch insgesamt der ÖPNV gestärkt werden sollte. Gleichzeitig wird damit der Charakter des autofreien Wohngebietes positiv unterstrichen. Seitens der RSAG ist der Einsatz eines geräuscharmen und emissionsfreien Elektrobusses zu prüfen und ggf. aus Gründen des Immissionsschutzes im B-Plan zu verankern.

 

Für den Radverkehr ist die Errichtung des Radschnellwegs entlang der Bahnlinie zu gewährleisten. Hinweise auf den Ausbau der Bahntrasse um ein weiteres Gleis stellen dies in Frage. Daher ist zu gewährleisten, dass auch bei einem Ausbau der Trasse die Errichtung des Schnellradweges gewährleistet wird, ggf. durch eine Stützwand.

 

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Beschlüsse

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans Werftdreieck ist Folgendes zu gewährleisten:

 

1. Verankerung einer Haltestelle für einen Linienbus innerhalb des Plangebietes in unmittelbarer he zur Straßenbahnhaltestelle Holbeinplatz.

 

2. Beibehaltung des Radschnellweges an der S-Bahn-Trasse auch bei Ausbau der Trasse um ein weiteres Gleis.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/4619-02 (ÄA) (s. TOP 9.1.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/4619:

 

Bei der weiteren Bearbeitung und Umsetzung des Bebauungsplans Werftdreieck ist Folgendes zu berücksichtigen:

 

1. Verankerung einer Haltestelle für einen Linienbus innerhalb des Plangebietes in unmittelbarer he zur Straßenbahnhaltestelle Holbeinplatz.

 

2. Beibehaltung des Radschnellweges an der S-Bahn-Trasse auch bei Ausbau der Trasse um ein weiteres Gleis.