Beschlussvorlage - 2019/BV/4527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:- zurückgezogen am 15.05.2019


Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zu schließen über eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 47 % der Baukosten des Archäologischen Landesmuseums, max. 30 Mio. EUR, soweit das Land mehr als 70 Mio. EUR trägt.

Bei Abschluss der Vereinbarung sind auch die weiteren in der Begründung aufgezeigten Sachverhalte zwingend zu beachten.

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Bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss vom 09.11.2016 (2016/AN/2208)

 

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern

 

Sachverhalt:

Bereits mit Beschluss vom 09.11.2016 hat sich die Bürgerschaft für die Errichtung des archäologischen Landesmuseums in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgesprochen (2016/AN/2208). Des Weiteren wurde mit Beschluss vom 11.04.2018 der Oberbürgermeister beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen zur Errichtung eines Archäologischen Landesmuseums mit dem Land zu verhandeln, mit dem Ziel, dieses am Standort Stadthafen/Christinenhafen anzusiedeln (2018/BV/3460).

Das Land Mecklenburg Vorpommern hatte sich zum Bau eines Archäologischen Landesmuseums im Stadthafen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekannt. Im Februar diesen Jahres sind die Planungen aufgrund der gestiegenen Kosten jedoch ins

 

Stocken geraten. Gemeinsame Zielstellung sollte es, das Archäologische Landesmuseum mit der BUGA im Jahr 2025 zu eröffnen. Die notwendigen Bauarbeiten müssen dann bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

 

Nicht zuletzt dadurch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass in Zukunft die Innenstadt und der Bereich des Stadthafens das kulturelle Zentrum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird.

 

Mit der Hochschule für Musik und Theater, der Frieda und dem möglichen Neubau des Theaters entsteht ein Ballungszentrum, welches durch das Archäologische Landesmuseum weiter gestärkt wird. Die städtische Planung zielt seit längerem darauf ab, den Stadthafen mit einem gesellschaftlichen Zweckbau als zentralen Anlaufpunkt zu gestalten. Aufgrund der Zusammenarbeit wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Projektentwicklung und auch die inhaltliche Ausgestaltung insbesondere im Außenbereich einbezogen.

 

In den Gesprächen mit Vertretern des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits einige Punkte thematisiert. Im Ergebnis wird eine Kostenverteilung vorgeschlagen, die eine Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt an den Errichtungskosten des Museums von 47 % vorsieht, maximal 30 Mio. EUR, soweit das Land mehr als 70 Mio. EUR trägt.

Auch auf Landesseite bedarf diese Vereinbarung einer Bestätigung im Kabinett.

Die Verhandlungen sind in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festzuhalten. In dieser ist entsprechend Folgendes aufzunehmen:

 

1.kommunale Beteiligung wie oben aufgeführt

2.Einbeziehung der Stadt in die Planungs- und Umsetzungsphase

3.Mitnutzung der Tagungs- und Ausstellungsbereiche

4.Finanzierungsbeteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Errichtung des Theaterneubaus mit 50 % der Gesamtbaukosten von max. 110 Mio. EUR

 

Der Abschluss der Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt am Museum setzt voraus, dass kurzfristig die Konkretisierung des Theaterpaktes für die Volkstheater Rostock GmbH endverhandelt sowie die dazu zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu schließende Vereinbarung unterzeichnet vorliegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am Bau des Archäologischen Landesmuseums ist mit bisher 20 Mio. EUR in der Investitionsliste in der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 aufgenommen. Eine Erhöhung auf 30 Mio. EUR wird bei der Planung des Haushalts 2020/2021 berücksichtigt. Die genaue Zuordnung zu den Jahresscheiben kann erst erfolgen, wenn die Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geschlossen ist.

 

 

 

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Beschlüsse

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21.03.2019 - Kulturausschuss - abgelehnt

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21.03.2019 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zu schließen über eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 47 % der Baukosten des Archäologischen Landesmuseums, max. 30 Mio. EUR, soweit das Land mehr als 70 Mio. EUR trägt.

Bei Abschluss der Vereinbarung sind auch die weiteren in der Begründung aufgezeigten Sachverhalte zwingend zu beachten.

 

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02.04.2019 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zu schließen über eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 47 % der Baukosten des Archäologischen Landesmuseums, max. 30 Mio. EUR, soweit das Land mehr als 70 Mio. EUR trägt.

Bei Abschluss der Vereinbarung sind auch die weiteren in der Begründung aufgezeigten Sachverhalte zwingend zu beachten.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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03.04.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

Der Präsident informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2019/BV/4527-04 (ÄA) von Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zurückgezogen wurde.

 

 

Nach umfangreicher Diskussion wird die Sitzung auf Bitte von Frau Kröger von 21.05 bis 21.10 Uhr unterbrochen.

 

 

Anschließend informiert der Oberbürgermeister, dass er nach erfolgter Verständigung mit den Fraktionen die Beschlussvorlage bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 15. Mai 2019 zurückstellt, damit eine einvernehmliche Lösung mit dem Land erzielt werden kann.
 

Dazu gibt es mehrheitlich keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

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08.05.2019 - Kulturausschuss - abgelehnt