Beschlussvorlage - 2019/BV/4457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung) in geänderter Fassung (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 46 Abs. 1 und 2 SchulG M-V

§§ 2, 4, 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2014/BV/0486 Beschluss der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)

 

2017/BV/2720 Aufhebungsbeschluss zum Beschluss 2014/BV/0486: Beschluss der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)

 

2017/BV/2721Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)

 

Sachverhalt:
 

Am 6. Dezember 2017 wurde mit Beschluss-Nr. 2017/BV/2721 die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung) von der Bürgerschaft beschlossen.

 

Entsprechend des Genehmigungsvorbehaltes wurde diese dem Staatlichen Schulamt Rostock mit Antrag vom 12. Dezember 2017 zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Bescheid vom 21. Februar 2018 wurde die Genehmigung der Satzung versagt. Daraufhin hat die Verwaltung mit Schreiben vom 16. März 2018 Widerspruch bei der zuständigen Stelle eingelegt.

 

Im Rahmen einer Anhörung durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 9. Mai 2018 konnte eine Rücknahme des Ableh-nungsbescheides vom 21. Februar 2018 unter aufschiebenden Bedingungen erreicht werden.

 

Mit Posteingang vom 12. Juni 2018 erging seitens des Staatlichen Schulamtes Rostock ein Änderungsbescheid mit nachfolgendem Wortlaut: „Die Genehmigung der Schuleinzugsbereichsatzung der Hansestadt Rostock wird unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass nur die nächstgelegene Schule die örtlich zuständige Schule in der Schuleinzugsbereichsatzung ist.“

 

Die v.g. aufschiebende Bedingung gem. des Änderungsbescheides des Staatlichen Schulamtes Rostock wurde in der zu beschließenden Fassung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung) in den § 2 Abs. 2 aufgenommen und anschließend dem Staatlichen Schulamt Rostock am 27. September 2018 mit der Bitte um Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit erneut übergeben.

 

Mit Schreiben vom 5. November 2018 verweist das Staatliche Schulamt Rostock nach Prüfung auf einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot von Rechtsnormen, welches sich aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) ableitet. Mit Schreiben vom 5. Februar 2019 bestätigt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg Vorpommern diese Rechtsauffassung:

 

Mit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit soll sichergestellt werden, dass der betroffene Bürger die Rechtslage genau erkennen und sich darauf einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 – 1 BvF 3/92).

 

In Umsetzung dieses Hinweises wurde der § 2 Abs. 2 nochmals dahingehend angepasst.

 

Zugleich wurde redaktionell die Bezeichnung „Hansestadt Rostock“ auf die zwischenzeitlich geänderte Bezeichnung „Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ sowie die Bezeichnung der Küstenschule Rostock (ehem. Förderzentrum am Wasserturm) und der GodeWind Schule Rostock (ehem. Förderzentrum an der Danziger Straße) angepasst.

 

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Finanzielle Auswirkungen:keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.03.2019 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.04.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen