Beschlussvorlage - 2018/BV/4012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, begrenzt
 

im Norden:durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,

im Südwesten:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162
„Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,

im Südosten:durch die Straße Südring,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2016/BV/1527 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das "Wohn- und Sondergebiet am Südring" vom 06.04.2016.

 

Sachverhalt:

Ziel des Bebauungsplans ist die bauliche Aufwertung eines innerhalb der Hansestadt Rostock zentral gelegenen Areals unweit des Hauptbahnhofs, das bereits seit längerer Zeit für eine Überbauung bestimmt ist. Es wird hierbei eine Mischung der Hauptnutzungsarten Wohnen, sonstigen Sondergebieten und Flächen für den Gemeinbedarf angestrebt, wobei die inneren, dem Verkehrslärm abgewandten ruhigen Gebietsanteile dem Wohnen überlassen werden sollen.

 

Es sollen drei verschiedene Sondergebietstypen etabliert werden:

  1. Die geplanten Sondergebiete „Wissenschaft/Forschung und Technologie“ stellen mehrere Flächen für Institute, wissenschaftsnahe Unternehmen sowie Ausgründungen, die die Nähe zum Campus Albert-Einstein-Straße suchen, bereit.
  2. Das geplante Sondergebiet „Bildung und Kultur“ kann Bildungsangebote auch freier Träger sowie kulturelle und soziokulturelle Einrichtungen aufnehmen.
  3. Das geplante Sondergebiet „Kreativwirtschaft“ richtet sich an einen besonderen Zweig von Freiberuflern und Gewerbetreibenden, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, mit kreativer Ausrichtung ihrer Dienstleistung oder Gewerbes und wird in dieser Form erstmalig in Rostock festgesetzt.

 

Es werden überdies Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt, die unter der Planung des KOE eine allgemeinbildende städtische Schule mit Sportflächen und eine Kindertagesstätte aufnehmen soll. Zwischen den Flächen für Gemeinbedarf ist ein Streifen für die Regelung des Wasserabflusses eingeordnet, der den zu verlegenden Graben „Groter Pohl“ aufnehmen soll.

 

Für den Interkulturellen Garten ist in der an der nördlichen Gemeinbedarfsfläche grenzenden Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gärten“ ein bauplanungsrechtlich zulässiger Standort festgesetzt, in der der Interkulturelle Garten wie auch Kleingärten zulässig sein werden.

 

In den inneren, ruhigeren Gebietsteilen, die aufgrund ihres Abstands zu den peripheren Lärmquellen des Verkehrs für das Wohnen immissionsschutzfachlich geeignet sind, sollen Wohngebiete entstehen. Das geplante Maß der baulichen Nutzung lässt aufgrund der zentralen Lage unweit des Hauptbahnhofes einen verdichteten Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau zu. Aufgrund der Nähe zur Universität Rostock und künftig weiteren Bildungseinrichtungen ist das Gebiet geeignet, neben dem allgemeinen Wohnen auch besondere Formen des Wohnens, wie das Studierenden-Wohnen, aufzunehmen, ohne dass diese planungsrechtlich zwingend festgesetzt wurden.

 

Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – östlicher Teil“ sowie an den zukünftigen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – westlicher Teil“, die beide an die Erich-Schlesinger-Straße angrenzen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wissenschaft und Technik“ sowie als Wohnbauflächen dar. Der Bebauungsplan mit den oben beschriebenen Zielen kann daher gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, der diesbezüglich nicht geändert wird, entwickelt werden. Die konkrete Abgrenzung der unterschiedlichen Kategorien von Bauflächen, bzw. Baugebietstypen, kann im Bebauungsplan anders gewählt werden als in den Darstellungen des Flächennutzungsplans, der aufgrund seines gesamtstädtischen Maßstabs die Entwicklung nicht parzellenscharf darstellt.

 

Der gegenwärtige bauliche Bestand im räumlichen Geltungsbereich weist überwiegend Kleingartenlauben von insgesamt vier Kleingartenvereinen sowie einigen vereinslosen Parzellen auf. Die Kleingartenanlagen sind in der mit dem „Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock“ abgestimmten Umnutzungskonzeption von 2008 dargestellt. Die geplante Inanspruchnahme der Flächen ist damit den betroffenen Vereinen bekannt. Zusätzlich befinden sich auf dem Areal Flächen, die von der Hanseatischen Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock (HWBR) und als Interkultureller Garten genutzt werden.

 

Eigentümer der Flächen im Plangebiet sind überwiegend die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie einige wenige private Eigentümer.

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 22 ha.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- Kosten der Bauleitplanung inkl. Gutachtenvergabe trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: 125.000,- €

- Kosten zur verkehrlichen Erschließung des Gebiets trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: 750.000,- €

- Kosten für die Planung und Herstellung von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: 316.740 €.

 

Die Kosten der Bauleitplanung inkl. Gutachtenvergabe trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Teilhaushalt: 61

 

Produkt: 51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

95.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

95.000,00 €

 

2019

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

30.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

30.000,00 €

 

Gesamtkosten (2018/2019)

 

 

125.000,00 €

 

125.000,00 €

 

Teilhaushalt: 66

 

Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

Maßnahme:                               6654101201801417 - Städtischer Anteil Wohnungsbau-standort Am Südring Groter Pohl

 

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

78532000/ 09612000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellerkosten)

 

 

 

500.000,00 €

 

2020

78532000/ 09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellerkosten)

 

 

 

250.000,00 €

 

Verpflichtungser-mächtigung in 2018 für Kassenwirksam-keit 2019 und 2020

 

 

 

 

750.000,00 €

Gesamtkosten

 

 

 

 

750.000,00 €

 

Teilhaushalt: 67

 

Produkt:55100Bezeichnung:Stadtgrün

 

Investitionsmaßnahme-Nr. 6755100201800599 – Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort – B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

 

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2019

55100.78512001 –

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten) – zweckgebunden

 

 

 

20.940 €

 

2020

55100.78512001 –

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten) – zweckgebunden

 

 

 

146.580 €

 

2020

52312121/72312121 – Festwertfinanzierte Aufwendungen/Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplätzen - Städtischer Anteil Wohnungsbaustandorte

 

25.200 €

 

 

25.200 €

 

2020

52312322/72312322 – Festwertfinanzierte Aufwendungen/Auszahlungen für die Unterhaltung von Grünanlagen und Straßenbegleitgrün - Städtischer Anteil Wohnungsbaustandorte

 

37.620 €

 

 

37.620 €

 

ab 2021-2023

(jährlich)

55100.78512001 –

Auszahlungen für Baumaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Herstellungskosten) – zweckgebunden

 

 

 

28.800 €

Gesamtkosten Herstellung Grünanlagen

 

 

 

 

316.740 €

ab 2021

52312100/72312100 –Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Spielplätzen

Unterhaltungskosten pro Jahr

 

2.500 €

 

2.500 €

ab 2024

56290060/76290060 –

Aufwendungen / Auszahlungen für die Unterhaltung von Grünanlagen einschließlich Straßenbegleitgrün

Unterhaltungskosten pro Jahr

 

19.400 €

 

19.400 €

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.10.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - vertagt

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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17.10.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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24.10.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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08.11.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, begrenzt

 

im Norden:durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,

im Südwesten:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162

„Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,

im Südosten:durch die Straße Südring,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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14.11.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, begrenzt:

 

im Norden:durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,

im Südwesten:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162,

„Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,

im Südosten:durch die Straße Südring,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:

1. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
   und dem Text (Teil B),
2. Entwurf der Begründung

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

33

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  3