24.10.2018 - 5.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Horn, Büro des Oberbürgermeisters, erläutert die Ziele des B-Plan-Entwurfes. Es wird eine Mischung aus Wohnen, Sondergebieten, wie Bildung und Kultur, Kreativwirtschaft, Wissenschaft/Forschung/Technologie und Gemeinbedarf (Schule und Kita) angestrebt. In den inneren, ruhigeren Gebietsteilen soll das Wohnen entstehen. Der gewerbliche Teil dient als Lärmriegel. Es wird keinen Parksuchverkehr geben. Der Stellplatzbedarf soll durch 2 Parkhäuser an den beiden Plangebietszufahrten realisiert werden. Die Gebäude können 5 - 8-geschossig sein. Geplant ist eine Blockrandbebauung, ähnlich wie in der KTV. Es wurde ein hydrologisches Gutachten erstellt. Darüber hinaus wurde festgesetzt, dass in den Allgemeinen Wohngebieten die Hälfte der zu begrünenden Flächen in Form von Dachgärten mit erhöhtem Retentionsraum für anfallende Niederschläge auszubilden sind. Im Zuge der Planverwirklichung ist eine Umverlegung des Grabens vorgesehen, eventuell in Form eines offenen Gewässers.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Horn,

- dass für eine eventuelle Brücke zum Lindenpark eine Festsetzung erfolgt ist,

- rund 700 Wohnungen entstehen,

- das Konzept von Herrn Pahl hiermit berücksichtigt wurde,

- dass die Gründächer verbindlich festgesetzt (Ist-Bestimmung) sind,

- das Ausladen vor den Häusern möglich ist,

- Circus Fantasia im B-Plan nicht festgesetzt werden kann (nicht planungsrelevant),

- die Aufenthaltsflächen im Architekturwettbewerb diskutiert werden können,

- studentisches Wohnen nicht explizit festgesetzt wurde (Festsetzung im B-Plan Pulverturm),

- die Erschließung durch die Stadt erfolgt,

- seit ca. einem halben Jahr mit den Wohnungsgenossenschaften keine Gespräche zum Wohnungsbau mehr stattgefunden haben,

- zum zeitlichen Ablauf - Idealfall: 2019/Frühjahr 2020 Spatenstich für die Erschließung.

 

Frau Schröder (Die Linke.) informiert, dass der OBR Südstadt zur Beschlussvorlage noch zwei Änderungsanträge einbringen wird.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, begrenzt

 

im Norden:durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,

im Südwesten:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162

„Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,

im Südosten:durch die Straße Südring,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2018/BV/4012:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage