Antrag - 2018/AN/3959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister  wird beauftragt, die aktuell beabsichtigte Planung der Fläche Herrmann-Flach-Straße/Groß Kleiner Allee, Zum Laakkanal/Werftstraße für eine angedachte Wohnbaufläche zunächst zurückzustellen bzw. auszusetzen.
 

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, die die Einordnung einer Verkehrstrasse unter Berücksichtigung einer möglichen Wohnbebauung zum Inhalt hat. Dabei sind die Entwicklungspotentiale und Entwicklungs-absichten der Unternehmen am Industrie- und Gewerbestandort mit den maßgeblichen Unternehmen wie die MV Werften,  Neptun Industrie, Caterpillar u ggf. andere vorab auszuloten und mit zu berücksichtigen. 

 

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Sachverhalt:

Die derzeit nicht bebaute Fläche nördlich der Hermann-Flach-Straße im Stadtteil Groß Klein war bzw. ist eine bisher freigehaltene Fläche für eine Trasse zur perspektivischen Anbindung des Stadtteils Groß Klein an die Stadtautobahn / B 103. Ebenso ist sie als alternative Anbindung des Industrie- und Gewerbestandortes Groß Klein / Warnemünde zu sehen. Der von der Bürgerschaft im Jahr 2009 beschlossene Flächennutzungsplan sieht hierbei die entsprechenden Verkehrsflächen vor. 
 

Im Integrierten Gesamtverkehrskonzept aus dem Jahre 1998, welches mit dem aktuellen Beschluss zum Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) im Dezember 2017 fortgeschrieben wurde, war ein Trassenkorridor auch auf der östlichen Seite der B 103 für die mögliche Erschließung des Stadtteiles Groß Klein einschließlich der Industrie- und Gewerbestandorte enthalten.

 

Hinsichtlich der möglichen, perspektivischen Entwicklungen des maritimen Wirtschafts-standorts  sollten weiterhin Optionen für eine auch zukünftig leistungsfähige  Erschließung des Standortes offen gehalten werden. Dies gewinnt aktuell mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der Werft und des maritimen Gewerbestandortes nördlich von Groß Klein und den kommunalen Planungen am ehemaligen Werftbecken in Warnemünde unter Beachtung des von der Bürgerschaft beschlossenen Entwicklungskonzeptes als Mehrzweckhafen signifikant an Bedeutung.

 
Der von der Bürgerschaft am 12.07.2017 gefasste Beschluss Nr. 2017/AN/2825

zur Entwicklung dieses Freihaltekorridors für den Wohnungsbau und die darauf basierende zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse zur Vorbereitung der städtebaulichen Varianten-untersuchung für eine solche Bebauung macht zukünftige Verkehrser-schließungsvarianten für die oben beschriebenen Entwicklungsoptionen dauerhaft unmöglich.
 

Wir möchten daher im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eine mögliche Verlängerung der Anbindung (unter anderem auch als Anbindung des Gewerbestandortes Groß Klein / Warnemünde) anhand einer Machbarkeitsstudie untersuchen lassen. Es ist ferner zu untersuchen, ob und wie ein freizuhaltender Korridor für eine Verbindungsstraße zwischen Groß Klein und der B 103 und eine mögliche Bebauung bzw. eine sonstige städtebauliche Entwicklung des verbleibenden Korridors erfolgen können.

 

In diesem Zusammenhang erachten wir eine Prüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für sinnvoll.

 

Wir stellen den Antrag vor dem Hintergrund, dass durch den Beschluss des Hauptaus-schusses zu überplanmäßigen Haushaltsmitteln am 21.08.2018 zu vermuten ist, dass die angekündigte Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen Untersuchung der besagten Fläche in Groß Klein alsbald ausgeschrieben wird.

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gez. Prof. Dr. Dieter Neßelmanngez. Helge Bothur

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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29.08.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.08.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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05.09.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

- in den Ortsbeirat Groß Klein zwecks Beteiligung überwiesen
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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18.09.2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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16.10.2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Oberbürgermeister  wird beauftragt, die aktuell beabsichtigte Planung der Fläche Herrmann-Flach-Straße/Groß Kleiner Allee, Zum Laakkanal/Werftstraße für eine angedachte Wohnbaufläche zunächst zurückzustellen bzw. auszusetzen.

 

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, die die Einordnung einer Verkehrstrasse unter Berücksichtigung einer möglichen Wohnbebauung zum Inhalt hat. Dabei sind die Entwicklungspotentiale und Entwicklungs-absichten der Unternehmen am Industrie- und Gewerbestandort mit den maßgeblichen Unternehmen wie die MV Werften,  Neptun Industrie, Caterpillar u ggf. andere vorab auszuloten und mit zu berücksichtigen. 

 

 

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17.10.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuell beabsichtigte Planung der Fläche Herrmann-Flach-Straße/Groß Kleiner Allee, Zum Laakkanal/Werftstraße für eine angedachte Wohnbaufläche zunächst zurückzustellen bzw. auszusetzen.

 

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, die die Einordnung einer Verkehrstrasse unter Berücksichtigung einer möglichen Wohnbebauung zum Inhalt hat. Dabei sind die Entwicklungspotentiale und Entwicklungsabsichten der Unternehmen am Industrie- und Gewerbestandort mit den maßgeblichen Unternehmen wie die MV Werften, Neptun Industrie, Caterpillar u ggf. andere vorab auszuloten und mit zu berücksichtigen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/3959-03 A) (s. TOP 8.1.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/3959:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, die die Einordnung einer Verkehrstrasse unter Berücksichtigung einer möglichen Wohn­bebauung zum Inhalt hat. Dabei sind die Entwicklungspotentiale und Entwicklungs­absichten der Unternehmen am Industrie- und Gewerbestandort mit den maßgeblichen Unternehmen wie die MV Werften, Neptun Industrie, Caterpillar u ggf. andere vorab auszuloten und mit zu berücksichtigen.

 

In die Machbarkeitsstudie ist ein den zukünftigen Anforderungen entsprechender möglicher Umbau bzw. Ausbau des Nordkreuzes miteinzubeziehen.