Beschlussvorlage - 2018/BV/3910

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ begrenzt

 

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer

Drostenstraße 17 (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“ wurde am 08.11.2017 gefasst.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Die seit Jahren aufgegebene Nutzung als Gärtnerei mit deren baulichen Resten stellt einen städtebaulichen Missstand dar.

 

An diesem gut erschlossenen und integrierten Standort soll zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein entsprechender Wohnungsbaustandort entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits seit längerem grundsätzlich für eine bauliche Nutzung vorgesehen.

 

Über das Planinstrument Bebauungsplan werden die ursprünglich gärtnerisch bewirtschafteten und nunmehr ungenutzten Flächen geordnet einer sinnvollen baulichen Nutzung zugeführt, die städtebauliche Struktur innerörtlich abgerundet und der Übergang zu den angrenzenden Freiräumen, in denen die Elemente des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes dominieren, gestaltet.

 

Aufgrund der Lage innerhalb des Stadtgebietes und der baulichen Vorprägung des Plangebiets handelt es sich im Sinne einer Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher findet das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung.

Alle entscheidenden Belange sind betrachtet, bei Erforderlichkeit begutachtet (Naturschutz, Hydrologie, Immissionsschutz, Verkehr) und durch Festsetzungen entsprechend ausreichend berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ hat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf eingeholt.

 


Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beziehen sich vor allem auf die hydrologische Situation, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, Bauweise, Vollgeschosse, Höhe), die verkehrlichen und damit auch auf immissionsschutzrechtliche Belange (Lärm). Im Ergebnis der Abwägung dazu ist festzustellen, dass die genannten Belange bereits im Entwurf ausreichend berücksichtigt wurden. Entsprechende Gutachten geben die erforderlichen Auswertungen und Maßnahmen, die demgemäß im Bebauungsplan bereits festgesetzt waren.

 

Weitere Hinweise, die im Rahmen der Beteiligung eingingen, z. B. die Erforderlichkeit der Anpassung an die neue Stellplatzsatzung sowie Hinweise der Versorgungsträger, wurden berücksichtigt und eingearbeitet.

 

Es ergibt sich jedoch aus der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen keine wesentliche Änderung der Planung.

 

Der Bebauungsplan soll nach entsprechender Prüfung der Stellungnahmen zum Entwurf als Satzung beschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlicher Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.09.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen