25.09.2018 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert noch einmal den Stand des Verfahrens und verweist darauf, dass es jetzt um die Zustimmung zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss geht.

Herr Schulze: Nach der öffentlichen Auslegung hat es viele Stellungnahmen gegeben. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die hydrologische Situation in diesem Gebiet. Außerdem ging es um die Höhe und Massivität der Gebäude.

Gegenüber dem Auslegungsentwurf wurde der Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlagen präzisiert und es gab eine Änderung zur Festsetzung des Gewässerschutzstreifens.

 

Diskussionsschwerpunkte:

Verkehr:

-         Warum nur eine Anbindung über die Drostenstraße und nicht eine zweite direkt in die Gehlsheimer Str.?

-         In Spitzenzeiten schon jetzt kaum möglich von der Drostenstraße links Richtung Stadt in die Gehlsheimer Straße einzubiegen.

Antwort:

-         Zusätzliche Belastung mit in der Spitze bis zu 40 Kfz pro Stunde zumutbar

-         weitere Kreuzung ist zusätzlicher Stress für den Verkehrsfluss in der Gehlsheimer Straße

-         zum Thema Verkehr engagierter Ortsbeirat

-         unter Berücksichtigung des gesamten Stadtteils mit allen neuen Wohngebieten ergibt sich Notwendigkeit einer entlastenden Straße, dafür wurde der B-Plan Melkweg extra erweitert

Bebauung; GRZ:

-         Warum in der feuchtesten Ecke von Gehlsdorf der höchste Versiegelungsgrad?

-         großer Sprung in der Bebauungsdichte, GRZ soll sich doch in die Umgebung einfügen; GRZ von 0,4 zu hoch; sonst nur 0,2 in Gehlsdorf;

-         0,4 heißt, dass dann 0,6 bebaut?

-         Erfolgt Einbeziehung der betroffenen Anwohner in die Erschließungsplanung?

-         Tiefgaragen auch erlaubt?

Antwort:

-         politischer Wille, dass die Fläche bebaut wird, siehe Beschlüsse Bürgerschaft und Ortsbeirat

-         die GRZ bezieht sich auf die hochbauliche Fche, die Überschreitung nur auf die Nebenflächen

-         GRZ stellt Maximum dar, bebaubares Gebiet war ursprünglich größer, betrachtet man das gesamte Gebiet, liegt die GRZ tiefer, Wirtschaftlichkeit im Sinne bezahlbarer Mieten muss auch bedacht werden

-         Erschließungsplanung ist grundsätzlich nicht öffentlich

-         Tiefgaragen sind erlaubt, verbessern GRZ

Infrastruktur

-         In den B-Plänen der letzten Jahre fehlen Festsetzungen für Infrastrukturmaßnahmen, wie KiTa´s, Schulen, Nahverkehr, Nahversorgung, ...

-         Verbesserung der Infrastruktur in Gehlsdorf dringend notwendig

Antwort:

-         Das Amt für Stadtplanung koordiniert auch die Bedarfe der Facmter, auch dazu gibt es Abfragen, Ämterrunden, auch mit dem Senatsbereich für Schule, Sport, ...

Hydrolgie, Wasser:

-         Sorge, dass anliegende Grundstücke Überschwemmungsgefährdet, artesische Brunnen,

-         ehemals intakte Drainage nach 2 m hohen Aufschüttungen im Jahr 2000 zerstört

 Antwort:

-         bekannt, dass Standort ist hydrologisch nicht einfach ist

-         r die Bemessungen der Fließwege wurde der schlechteste Fall angesetzt

-         Planstraßen sollen Funktion des Notabflusses mit übernehmen, d.h. sie haben keine Wölbung nach außen

-         Das Stauwasser steht 20 bis 30 cm unter Flur an, d h. es muss eine Drainage gebaut werden, als Folge ist eher eine Grundwasserabsenkung zu erwarten

-         Durch den B-Plan darf keine Schlechterstellung eintreten, schafft aber keine Abhilfe für schon jetzt vorhandene Staunässe

-         Angebot an die Anlieger, für Einleitung in die vorhandene Vorflut

Artenschutz; UVP

-         UVP nicht notwendig?

-         bevor 2016 der Baumbestand gefällt wurde, gab es mehrere seltene Vogelarten

jetzt angeblich nur noch den Sperling und die Kohlmeise

bitte auch Gutachten aus der Vergangenheit berücksichtigen

-         sind die im Nordosten nachgewiesenen 5 Gelege von Kranichen im Gutachten enthalten?

Antwort:

-         r UVP Fläche zu klein

-         wenn seltene Vögel nachgewiesen wurden, dann diese auch berücksichtigt (Begründung Teil der Umweltbelange)

-         Thema Artenschutz und der Bauleitplanung unumgänglich, wie alle Umweltbelange

-         Grundlage: Kartierungsbericht; 2017 durch speziellen Fachmann ermittelt und durch Amt für Stadtgrün und Naturschutz geprüft und ausgewertet

daraus abgeleitet Festsetzungen im B-Plan; Grünordnungsplan

Kranichgelege sind im Gutachten nicht enthalten

sonstiges

-         Einwendungen im Zuge der B-Planauslegung wurden bisher nicht beantwortet?

Antwort:

-         Im B-Planverfahren ist generell geregelt, dass erst die Bürgerschaft über den Satzungsentwurf inklusive der Abwägung entscheidet und dann nach Beschluss erfolgt Zusendung der schriftlichen Antworten an die Einwender

-         eine Abwägung erfolgt immer zwischen öffentlichen und privaten Belangen

-         Verweis auf die Möglichkeit der Rechtsmittel nach der Beschlussfassung und vorher auf die Möglichkeit die Sprechzeiten des Amtes zu nutzen

 

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Beschlussempfehlung:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ begrenzt

 

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer

Drostenstraße 17 (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage