Änderungsantrag - 2017/BV/2610-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Matthias Siems für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt
Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.01.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 31, 2018
| |||
|
Mar 7, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 14, 2018
|
Beschlussvorschlag:
Anlage 2 – Abgrenzung der Ortsteile
wird geändert
- Punkt 16: Kröpeliner-Tor-Vorstadt:
Nördlich: Verbindung S-Bahn mit Am Fischereihafen, hinter der Bebauung Alter Hafen Süd (ohne Bebauung), Unterwarnow, Warnowufer, Am Kanonsberg
- Punkt 19: Stadtmitte:
Westlich: Warnowufer, Am Kanonsberg, Beim Grünen Tor, Schröderplatz, Am Vögenteich, Goetheplatz bis Eisenbahnbrücke, Eisenbahnlinie Richtung Schwaan (einschließlich des Gleiskörpers
Begründung:
- alle Maßnahmen im Bereich des Stadthafens zwischen Kabutzenhof und Am Kanonsberg haben Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohner*innen der KTV
- der Stadthafenbereich ist die größte Freifläche der KTV-Einwohner*innen und wird vor allem von diesen genutzt
- der Abschnitt des Stadthafens zwischen Kanonsberg und Kabutzenhof liegt geografisch nicht in der Stadtmitte sondern in der KTV
- Kultureinrichtungen (Bühne 602 und Mau) und Gewerbetreibende fühlen sich zur KTV zugehörig und sprechen für Ihre Themen den OBR KTV an
- der Stadthafen wird von den Anwohner*innen als Teil der KTV wahr genommen und von diesen intensiv als Naherholungsgebiet genutzt... dafür werden durch die KTV- Einwohner*innen die Querungen Am Kabutzenhof, an der Friedrichstraße und an der Haedgestraße genutzt
- der OBR KTV muss in alle Belange, zumindest des westlichen Teils des Stadthafens, (wie Ordnung/Sauberkeit, Sondernutzungen, alle baulichen Planungen des Gebietes...) intensiv einbezogen werden; das ist in der Vergangenheit nicht immer automatisch passiert, weil der Stadthafen nicht der KTV zugeordnet wurde
- ursprünglich endete die Hanse Sail am Matrosendenkmal, mittlerweile geht die Sail darüber hinaus Richtung Westen, daher ist die Begründung, die Hanse Sail in einem Ortsbeirat zu belassen nicht mehr tragbar
- die historische Begründung das der Stadthafen ein abgrenztes Areal darstellt ist heute nicht mehr gegeben
- die städtischen Funktionen (fließender und ruhender Verkehr, Versorgung, sonstige allgemeine Infrastruktur) in dem Abschnitt sind weit überwiegend für die KTV wirksam