Beschlussvorlage - 2017/BV/3296
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufnahme des B-Plan Verfahrens Nr. 01.SO.160 "Strandbereich Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.12.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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Jan 9, 2018
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Feb 13, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Jan 17, 2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Jan 23, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Jan 25, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jan 31, 2018
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:
1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.
2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die
Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.
3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im
Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.
4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen
weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes
zu erhöhen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2012/BV/3083
2014/AN/5345
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 02.04.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ einzustellen und gleichzeitig zu prüfen, welche neuen Inhalte für die zukünftige Gestaltung des Strandbereiches Warnemünde mit welchen geeigneten anderen Planungsinstrumente festgelegt werden können.
Am 23.07.2014 fand dazu unter Federführung des zuständigen Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft eine Beratung unter Beteiligung des Bauamtes, des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, des Ortsbeirates Warnemünde und des Handels- und Gewerbevereins statt.
Im Ergebnis der Beratung waren sich alle Teilnehmer einig, dass
- einzig und allein der Bebauungsplan das geeignete Instrument ist, um rechtssicher Baurecht am Strand, der sich derzeit als Außenbereich im Sinne des §35 BauGB darstellt, zu schaffen.
- die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens ausdrücklich zu befürworten ist, um allen Vorhabenträgern/Bauherren am Strand dauerhafte Sicherheit für ihre Investitionen zu geben, die Genehmigungsverfahren rechtssicher und zügig durchzuführen und die Qualität und Quantität der Nutzungen am Strand in vernünftigem Maße zu steuern.
- der Bebauungsplan sowohl ein größeres Maß an Flexibilität besitzen soll als auch um einige Festsetzungen zu ergänzen ist. Dies betrifft insbesondere die Saisonzeiten, die Möglichkeit von Ganzjahresgastronomie, die Anzahl der saisonalen Strandversorgungsstandorte.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling