13.02.2018 - 11.2 Wiederaufnahme des B-Plan Verfahrens Nr. 01.SO....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amtsleiter Amt für Stadtplanung) hat zu dieser Beschlussvorlage nunmehr klargestellt, dass der Teepott und das Thema Dünenparken nicht im B-Plan enthalten sind.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:

 

1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.

2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die  

    Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.

3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im

    Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.

4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen

    weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes

    zu erhöhen.

 

 

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Abstimmung:                Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

    6

 

 

 

Dagegen:

    0

 

Angenommen

   X

Enthaltungen:

    0

 

Abgelehnt