Antrag - 2017/AN/3211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Fassadengestaltungspläne der WIRO für das Parkhaus Küterbruch am 08. Dezember 2017 dem Planungs- und Gestaltungsbeirat vorzustellen, damit der Ortsbeirat in seiner Dezembersitzung an Hand der gewonnenen Erkenntnisse seine Entscheidung fällen kann.

 

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Sachverhalt:

Der Ortsbeirat Stadtmitte wurde durch Beschluss des Hauptausschusses damit beauftragt über die Fassadengestaltung des geplanten Parkhauses am Küterbruch zu entscheiden und das Einvernehmen der Gemeinde mit dem Bauherren, der WIRO, herzustellen. Im Verlaufe mehrerer Beratungen musste festgestellt werden, dass es dem Ortsbeirat an  Fachkompetenz mangelt um diese anspruchsvolle Aufgabe in hoher Qualität zu lösen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die WIRO ihre Fassadengestaltungspläne am 08. Dezember 2017 dem Planungs- und Gestaltungsbeirat vorstellt und der Ortsbeirat in seiner Dezembersitzung an Hand der gewonnenen Erkenntnisse seine Entscheidung fällt.

 

Im Bebauungsplan Petriviertel ist zur Sicherung einer hohen Qualität der Architektur festgelegt, für alle Bauwerke einen Planungswettbewerb durchzuführen.

Trotz schlechter Erfahrungen mit dem Parkhaus auf der Holzhalbinsel, der besonderen Lage des Parkhauses im Wohngebiet vor der historischen Stadtmauer, mit einer KITA als Nachbar, hat der Hauptausschuss den Bauherren von der Durchführung eines Planungswettbewerbes befreit und allein den Ortsbeirat mit der Entscheidung über die Fassadengestaltung beauftragt, was dessen Fachkompetenz überfordert.

Damit wird aber gleichzeitig das Vorschlagsrecht des OBR auf die Beurteilung der Fassade  eines Gebäudes beschränkt. Die Funktion und Konstruktion des Baukörpers, die Einordnung des Parkhauses in den konkreten städtischen Raum sowie schädliche Emissionen und die Verkehrsanbindung sind wichtige Entscheidungskriterien für die Zustimmung eines Ortsbeirates zu einem Bauantrag.

Bei der Entscheidung des Hauptausschusses sind Festlegungen in einen Vergabebeschluss aufgenommen worden, die in der Kompetenz von Fachausschüssen liegen, welche nicht einbezogen waren. In der letzten Zeit wurden zudem vermehrt Befreiungen von Bestimmungen der Bebauungspläne gewährt, was teilweise zu erheblichen Streitigkeiten um das Prinzip der Gleichbehandlung geführt hat. Wir fordern deshalb die Verwaltung, die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse auf, die geltenden Bestimmungen konsequenter einzuhalten.

 

 

 

Werner Simowitsch

Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen