Beschlussvorlage - 2017/BV/3095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                         Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“  aufgestellt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt.

Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des Rostocker Stadtteils Gehlsdorf. Es ist über die Drostenstraße und in der Folge über die Gehlsheimer Straße an das städtische Verkehrsnetz angebunden.

Der Hauptteil des Planbereiches gehörte zur ehemaligen Gärtnerei Aderhold, deren Nutzung vor Jahren aufgegeben wurde. Es befinden sich noch bauliche Reste der Gärtnerei auf der Fläche, aufgrund der Aufgabe der Gärtnerei hat sich ein städtebaulicher Missstand entwickelt.

 

Eine Wiedernutzbarmachung der Flächen für Zwecke des Wohnungsbaus kann den städtebaulichen Missstand beheben und ist zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in der Hansestadt Rostock geboten.

Städtebaulich drängt sich die Fortführung der umgebenden Bebauungsart, die für den Stadtteil Gehlsdorf typische und prägende Villenbebauung in lockerer Bauweise, im Geltungsbereich auf. Daraus ergeben sich die Festsetzungen zur Bauweise und zum Maß der baulichen Nutzung.

 

Da die Planung der Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung von Flächen im Sinne der Innenentwicklung dient, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine Eingriffe zu erwarten bzw. gelten sie gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auch wenn die Eingriffsregelung nicht zum Tragen kommt, sollen die natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte angemessen Berücksichtigung finden. Insbesondere die Belange des gesetzlichen Artenschutzes wurden durch ein entsprechendes Gutachten ermittelt und durch Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt. Ebenso wurden die Belange des Immissionsschutzes und der Hydrologie durch entsprechende Gutachten untersucht und berücksichtigt.

Belange des Bodenschutzes machten die Eingrenzung des Geltungsbereiches in den Maßen erforderlich, wie er nun im Entwurf dargestellt ist.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock weist die betroffenen Grundstücke überwiegend als Wohnbaufläche (W.15.1) aus. Geringe Teile der von der Planung erfassten Fläche werden als Bestandteil der naturnahen Grünfläche 15.6 dargestellt.

Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebiets wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung geringfügig angepasst (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) bzw. bei der Neuaufstellung entsprechend gefasst.

 

Die Flächengröße des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt insgesamt 1,88 ha.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlicher Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskozept.

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.10.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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01.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen