08.11.2017 - 9.5 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 08.11.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet, begrenzt:
- im Nordosten: | durch den Entwässerungsgraben 13/1, |
- im Südosten: | durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße, |
- im Südwesten: | durch die Bebauung an der Drostenstraße und |
- im Nordwesten: | durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8 und 185/9 |
soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“ aufgestellt werden.
Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt.
Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen:
1. Entwurf des Bebauungsplans,
2. Entwurf der Begründung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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809,8 kB
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