Änderungsantrag - 2016/BV/2244-01 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

4. Für die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen
in Dauerwohnungen wird grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes gewährt. In begründeten Härtefallen kann die Frist um maximal
2 Jahre verlängert werden.

Die Abwägung und die Begründung werden an den entsprechenden Punkten geändert.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Es besteht dringender Bedarf an Wohnraum in Rostock.

In Warnemünde besteht zusätzlich ein Ungleichgewicht zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnungen. In Warnemünde ist trotz Bautätigkeit die Bevölkerungszahl von
2000 bis 2015 von 8.768 auf 7.860 gesunken (Stat. Jahrbuch 2016 der Hansestadt Rostock).

Daher ist eine schnellere Umsetzung der Ziele des Bebauungsplans erforderlich.

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.01.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.02.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen