Änderungsantrag - 2016/BV/2244-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und der SPD
Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss - Verkürzung der Frist
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.01.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.01.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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26.01.2017
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.02.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:
4. Für die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen
in Dauerwohnungen wird grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes gewährt. In begründeten Härtefallen kann die Frist um maximal
2 Jahre verlängert werden.
Die Abwägung und die Begründung werden an den entsprechenden Punkten geändert.
Sachverhalt:
Es besteht dringender Bedarf an Wohnraum in Rostock.
In Warnemünde besteht zusätzlich ein Ungleichgewicht zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnungen. In Warnemünde ist trotz Bautätigkeit die Bevölkerungszahl von
2000 bis 2015 von 8.768 auf 7.860 gesunken (Stat. Jahrbuch 2016 der Hansestadt Rostock).
Daher ist eine schnellere Umsetzung der Ziele des Bebauungsplans erforderlich.