01.02.2017 - 9.2.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
zurückgezogen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

4. Für die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen in Dauerwohnungen wird grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes gewährt. In begründeten Härtefallen kann die Frist um maximal 2 Jahre verlängert werden.
Die Abwägung und die Begründung werden an den entsprechenden Punkten geändert.

 

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- zurückgezogen (s. TOP 9.2)