Beschlussvorlage - 2017/BV/2378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau eines Schul- und Hortgebäudes", Turkuer Str. 59a, Az.: 03491-16 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

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in Vertretung

 

 

 

Steffen Bockhahn
Senator für Jungend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2017 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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21.02.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen