Beschlussvorlage - 2016/BV/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 "Stadthafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.03.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Senator für Bau und Umwelt; Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Ortsamt Nordwest 1; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Hafen- und Seemannsamt; Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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Oct 4, 2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Oct 5, 2016
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Nov 2, 2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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Oct 18, 2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Oct 19, 2016
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Oct 19, 2016
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Nov 23, 2016
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Oct 27, 2016
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Oct 20, 2016
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Nov 17, 2016
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Nov 3, 2016
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Dec 1, 2016
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 9, 2016
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Dec 7, 2016
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●
Geplant
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 18, 2016
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Nov 15, 2016
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Dec 13, 2016
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Jan 24, 2017
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Vorlage zurückgezogen 03.1/Wo. 22.03.2021
- am 24.01.2017 bis auf Weiteres zurückgestellt
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet des Stadthafens soll die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 „Stadthafen“ aufgestellt werden.
Das Gebiet der 2. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen wird begrenzt:
- im Norden durch die Warnow einschließlich der wasserseitigen Nutzungen,
- im Osten durch den östlichen Uferbereich des Ludewigsbeckens mit Treppenanlage und Promenade auf der Holzhalbinsel,
- im Süden durch den südlichen Rand der Straße L 22 'Am Srande’ und 'Warnowufer',
- im Westen durch die Anlage des Matrosendenkmals und die Warnow.
Der als Anlage beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig und ausführlich gemäß der anliegenden Verfahrensweise beteiligt.
Ziele der Fortschreibung:
- Überprüfung und Bewertung der Zielsetzungen der 1. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen aus dem Jahr 2005 (Evaluation),
- Ergänzung von Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte,
- Belebung und ganzheitliche Weiterentwicklung des Stadthafens als Anziehungspunkt für Einwohner und Touristen (Entwicklung als Maritime Meile),
- behutsamer Umgang mit der Stadtsilhouette.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 602/20/1996 vom 20.01.1996 zur Billigung des Rahmenplans Nr. 10.M.104 „Mischgebiet Stadthafen“,
- Nr. 0383/05-BV Beschluss über die 1. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 „Stadthafen“,
- Nr. 2015/BV/1104 - Maritime Meile Stadthafen
Sachverhalt:
Der Rahmenplan Stadthafen wurde 1995 aufgestellt und setzt seit seiner Beschlussfassung den Rahmen für die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich. Nach 10 Jahren wurde der Rahmenplan im Jahr 2005 zum ersten Mal fortgeschrieben, um die aufgestellten Entwicklungsziele und planerischen Vorgaben auf den Stand ihrer Umsetzung und Aktualität zu untersuchen. Die Erfahrungen im Umgang mit dem Stadthafen und dem Rahmenplan von 1995 und 2005 zeigen, dass der Umbau der Hafen- und Uferzone eine Daueraufgabe ist. Eine erneute Fortschreibung des Rahmenplans ist nun aus mehreren Gründen notwendig.
Zum einen soll mit dieser 2. Fortschreibung eine Evaluation der am 07.12.2005 beschlossenen 1. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen“ (0383/05-BV) mit den darin genannten Entwicklungszielen und planerischen Vorgaben erfolgen. Die Aussagen zum Bestand und dessen Analyse sollen aktualisiert werden. Zum anderen sollen zwischenzeitlich erarbeitete und von der Bürgerschaft beschlossene bzw. zu Kenntnis genommene ausgewählte informellen Planungen und Konzepte, die den Stadthafen direkt betreffen, als Grundlage für die Aktualisierung des Rahmenplans dienen.
Genannt seien beispielhaft die Verkehrsuntersuchung zur städtebaulichen Integration der L 22 im Bereich des Stadthafens sowie der durchgeführte umfassende städtebauliche Ideenwettbewerb für das Areal Bussebart / Stadthafen samt Standortuntersuchung für das Volkstheater. Die erfolgten Baumpflanzungen im Abschnitt zwischen Hafenhaus und Kabutzenhof sind 'fix', die aktuellen Planungen (und voraussichtlich bald feststehenden Inhalte in Bezug auf den Umgang mit den Bäumen) zum Umfeld des Matrosendenkmals sind nachrichtlich zu übernehmen und Aussagen zu den bisherigen Begrünungszielen (Einordnung von Baumblöcken zur städtebaulichen Stärkung der Straßen aus der Altstadt Richtung Stadthafen) bzw. Beibehaltung oder Neuorientierungen notwendig.
Darüber hinaus hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 20.01.2016 die Entwicklung einer Maritimen Meile beschlossen (Beschluss Nr. 2015/BV/1104). Ziel ist die Belebung und ganzheitliche Weiterentwicklung des Stadthafens durch zusätzliche touristische Anziehungspunkte. Grundlage ist der Bericht der Projektgruppe „Maritime Meile im Stadthafen“. Die darin benannten Entwicklungsvorschläge sollen im Zuge der 2. Fortschreibung des Rahmenplans geprüft und mit dem bestehenden IGA-Konzept abgestimmt werden. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, parallel zum Verfahren der 2. Rahmenplanfortschreibung eine externe Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um zunächst eine Entscheidung über die Standortfrage für die Errichtung eines maritimen Erlebniszentrums vorzubereiten.
Unter Punkt 4 des genannten Beschlusses fordert die Bürgerschaft zudem, kurzfristig realisierbare Bestandteile für eine Maritime Meile zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Die Entwicklung des Stadthafens soll parallel und unabhängig zu dem anstehenden Planungsverfahren vorangetrieben werden. Kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Belebung des Stadthafens auf Grundlage geltenden Baurechts sowie der beschlossenen 1. Fortschreibung des Rahmenplans sollen natürlich weiterhin möglich sein. Derzeit wird geprüft, inwiefern der Stadthafen als Fördergebiet festgelegt werden kann. Sobald dies erfolgt ist, werden geeignete Maßnahmen zur Entwicklung als Maritime Meile in die Prioritätenliste aufgenommen, so dass für die Finanzierung entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Die Verwaltung prüft bis dahin, welche Bestandteile des Konzeptes zur Maritimen Meile als kurzfristig realisierbar eingeschätzt werden können. Genannt seien hier beispielsweise Maßnahmen der Freiflächengestaltung, wie Verbesserung der Stadtmöblierung insbesondere zur Müllentsorgung oder die öffentliche Stellplatz- und Parkraumgestaltung.
Im Rahmen der 2. Fortschreibung soll zudem eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere unter Einbeziehung bestehender Bürgerinitiativen (u.a. Maritimer Rat), der Ortbeiräte sowie der Arbeitsgruppe zur Entwicklung des IGA-Konzeptes durchgeführt werden.
Entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses werden Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen in der 2. Fortschreibung des Rahmenplans ergänzt.
Der Geltungsbereich der 2. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen“ ergibt sich aus einer Einschätzung des heutigen Planungsbedarfes im Bereich des Stadthafens. So wird ein Großteil der Holzhalbinsel nicht mehr Bestandteil der 2. Fortschreibung des Rahmenplans sein, da die Fläche durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan überplant und damit abschließend behandelt ist. Da jedoch weiterhin eine einheitliche Freiflächengestaltung für den gesamten Uferbereich im Stadthafenbereich beabsichtigt ist, verbleiben die Flächen der Silohalbinsel sowie die westliche Uferkante der Holzhalbinsel trotz rechtskräftiger Bebauungspläne im Geltungsbereich der 2. Rahmenplanfortschreibung.
Verfahrensweise der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Beteiligungsprozess wird als offenes, transparentes und kontinuierliches Verfahren entsprechend dem folgenden, im Bedarfsfall anzupassenden Konzept durchgeführt:
Phase I – Frühzeitige Beteiligung
- Öffentliche Auftaktveranstaltung im 1. Quartal 2017 im Rahmen der Evaluation der Ergebnisse der 1. Fortschreibung und zum Thematisieren von Bearbeitungsempfehlungen mit Werkstatt zu ergänzenden Zielen (Analyse der Ziele der 1. Fortschreibung und des Umsetzungsstandes einschließlich Diskussion der Themenvorschläge, Herausarbeiten ggf. erforderlicher Prüfaufträge, etc.) unter Einbeziehung der (Fach-)öffentlichkeit, lokaler Akteure, der Politik und der Verwaltung
- Öffentliches Forum mit Präsentation, Bewertung und Ergänzung des Vorentwurfs mit verschiedenen Varianten
Phase II – Beteiligung zum Entwurf
- Präsentation des Vorentwurfs mit Vorzugsvariante
Arbeitsphase mit Bewertung der Ausrichtung der Entwicklungsziele, Konkretisieren der Entwicklungsziele (insbesondere für Teilbereiche des Gebiets) auf Grundlage der Ergebnisse aus Phase I, Benennen von Maßnahmen, thematische Diskussion der Maßnahmen, Klärung von Zuständigkeiten und Prioritäten unter Einbeziehung der (Fach‑)öffentlichkeit, lokaler Akteure, der Politik und der Verwaltung
- Präsentation, Bewertung und Ergänzung der Ergebnisse der Phase II in der Öffentlichkeit
Phase III – Beteiligung der betroffenen Ortsbeiräte zur Beschlussvorlage
- Beschluss der Bürgerschaft über die 2. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51103 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Haushaltsjahr |
Konto/ Bezeichnung |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwand |
Einzahlungen
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Auszahlungen
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2017 |
51103.56255010
Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen |
|
77.219,10 € |
|
|
2017 |
51103.76255010
Auszahlungen für |
|
|
|
77.219,10 € |
2018 |
51103.56255010
Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen |
|
17.465,23 € |
|
|
2018 |
51103.76255010
Auszahlungen für |
|
|
|
17.465,23 € |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug
in Vertretung
Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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993,3 kB
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Oct 4, 2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag wird geändert: Siehe ÄA 2016/BV/2011-01 und 02
Für das Gebiet des Stadthafens soll die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 „Stadthafen" aufgestellt werden.
Das Gebiet der 2. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen wird begrenzt:
- im Norden durch die Warnow einschließlich der wasserseitigen Nutzungen,
- im Osten durch den östlichen Uferbereich des Ludewigsbeckens mit Treppenanlage und Promenade auf der Holzhalbinsel,
- im Süden durch den südlichen Rand der Straße L 22 'Am Srande' und 'Warnowufer',
- im Westen durch die Anlage des Matrosendenkmals und die Warnow.
Der als Anlage beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig und ausführlich gemäß der anliegenden Verfahrensweise beteiligt.
Ziele der Fortschreibung:
Überprüfung und Bewertung der Zielsetzungen der 1. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen aus dem Jahr 2005 (Evaluation),
Ergänzung von Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte,
Belebung und ganzheitliche Weiterentwicklung des Stadthafens als Anziehungspunkt für Einwohner und Touristen (Entwicklung als Maritime Meile),
behutsamer Umgang mit der Stadtsilhouette.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Oct 27, 2016 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Für das Gebiet des Stadthafens soll die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 „Stadthafen“ aufgestellt werden.
Das Gebiet der 2. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen wird begrenzt:
- im Norden durch die Warnow einschließlich der wasserseitigen Nutzungen,
- im Osten durch den östlichen Uferbereich des Ludewigsbeckens mit Treppenanlage und Promenade auf der Holzhalbinsel,
- im Süden durch den südlichen Rand der Straße L 22 'Am Srande' und 'Warnowufer',
- im Westen durch die Anlage des Matrosendenkmals und die Warnow.
Der als Anlage beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig und ausführlich gemäß der anliegenden Verfahrensweise beteiligt.
Ziele der Fortschreibung:
Überprüfung und Bewertung der Zielsetzungen der 1. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen aus dem Jahr 2005 (Evaluation),
Ergänzung von Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte,
Belebung und ganzheitliche Weiterentwicklung des Stadthafens als Anziehungspunkt für Einwohner und Touristen (Entwicklung als Maritime Meile),
behutsamer Umgang mit der Stadtsilhouette.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
| 5 |
|
|
Dagegen: |
| 1 | Angenommen mit Änd. | x |
Enthaltungen: |
| 3 | Abgelehnt |
|
Nov 23, 2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet des Stadthafens soll die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.M.104 „Stadthafen" aufgestellt werden.
Das Gebiet der 2. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen wird begrenzt:
- im Norden durch die Warnow einschließlich der wasserseitigen Nutzungen,
- im Osten durch den östlichen Uferbereich des Ludewigbeckens mit Treppenanlage und Promenade auf der Holzhalbinsel,
- im Süden durch den südlichen Rand der Straße L 22 'Am Strande' und 'Warnowufer',
- im Westen durch die Anlage des Matrosendenkmals und die Warnow.
Der als Anlage beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig und ausführlich gemäß der anliegenden Verfahrensweise beteiligt.
Ziele der Fortschreibung:
Überprüfung und Bewertung der Zielsetzungen der 1. Fortschreibung des Rahmenplans Stadthafen aus dem Jahr 2005 (Evaluation),
Ergänzung von Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte,
Belebung und ganzheitliche Weiterentwicklung des Stadthafens als Anziehungspunkt für Einwohner und Touristen (Entwicklung als Maritime Meile),
behutsamer Umgang mit der Stadtsilhouette.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/2011 in Verbindung mit den Änderungsanträgen 2016/BV/2011-01,04 (ÄA):
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 4 |
|
|
|
Dagegen: | 3 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 3 |
| Abgelehnt |
|
Dec 7, 2016 - Bürgerschaft - vertagt
(in Sitzung Bürgerschaft 09.11.2016 vertagt, weil noch Ausschussempfehlungen fehlen)
- durch Bau- und Planungsausschuss vertagt
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-01 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2011-04 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-02 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2011-03 (ÄA)
- Finanzausschuss empfiehlt Ablehnung zur Beschlussvorlage einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-01 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2011-02 (ÄA)
- Kulturausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2011-02 (ÄA) und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2011-01 (ÄA) und mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2011-03 (ÄA)
- Beschlussvorlage durch Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung vertagt, aber Zustimmung zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-03 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2011-04 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-01 (ÄA)
und Nr. 2016/BV/2011-02 (ÄA)
- Empfehlungen Ortsbeiräte zur Beschlussvorlage für ihren Ortsbeiratsbereich:
- zustimmende Empfehlungen:
- OBR Groß Klein: einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-01 (ÄA)
und Nr. 2016/BV/2011-02 (ÄA)
- OBR Schmarl: mit eigenen Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2011-01 (ÄA)
und Nr. 2016/BV/2011-02 (ÄA
- OBR Stadtmitte
- ablehnende Empfehlungen:
- OBR Kröpeliner-Tor-Vorstadt
- erneut vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)